Stadt verschickt 14 700 Bescheide Hundesteuer wird fällig

Mönchengladbach · Am Montag, 13. Januar, geht es los. Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach verschickt 14 700 Bescheide für rund 16 300 im Stadtgebiet angemeldete Hunde.

„Schoßhündchen“ oder nicht – Hundebesitzer werden jetzt wieder zur Kasse gebeten.

Foto: Petra Käding

Die Hundesteuer ist wie jedes Jahr zum 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder wird, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden. Hierbei ist es wichtig, das korrekte Kassenzeichen einzutragen, da durch das Kassenzeichen ein Barcode auf dem Formular erzeugt wird, der die Zuordnung ermöglicht.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Auch nicht steuerbare Hunde, wie z. B. aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind anzumelden und erhalten eine Steuermarke. Die Anmeldung kann online auf der Internetseite der Stadt unter https://www.stadtmg.de/fb22_hundanmelden erfolgen. Dort erhalten Sie die aktuellen Formulare auch zum Download. Zu beachten ist, dass die Anmeldung nur noch mit der Ausweis APP und der Bund ID komplett online erfolgen kann.

Auch in diesem Jahr wurde die Hundesteuer in Mönchengladbach nicht erhöht. Sie beträgt weiterhin jährlich 138,00 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt sie je Hund 165,60 Euro und bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207 Euro pro Jahr und Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Ab- und Anmeldungen, Ermäßigungsanträge und sonstige Änderungsmitteilungen, die nach dem 25. November 2024 beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden zeitnah abgearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Anfang Februar 2025 zugehen sollten. Neue Hundehalter erhalten bis dahin ebenfalls den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke.

Fragen zur Hundesteuer beantworten die Mitarbeiter des Bürgertelefons unter 0 21 61/25 54 321. Die Mitarbeiter des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de erreichbar. Hinweis: Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide kommt es erfahrungsgemäß bei der Kontaktaufnahme zu Wartezeiten.