Nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform am 1. Januar 2025 Grundsteuerbescheide im Anflug

Mönchengladbach · Ab Mittwoch, 8. Januar, erhalten rund 92 000 Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuerbescheide. Wie die Stadt betont, führen die Grundsteuer-Hebesätze nicht zwangsläufig bei allen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu einer höheren Belastung.

Die Stadt Mönchengladbach verschickt die Grundsteuerbescheide – für manchen wird’s teurer, für manchen günstiger.

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Die Grundsteuerreform ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie hat den Zweck, den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) zu beseitigen, wonach mit den bisherigen Bewertungsregelungen bei der Berechnung der Grundsteuer ein nicht mehr zeitgemäßer Grundstückswert zugrunde gelegt wird. Mit der Reform soll die ungleiche Wertentwicklung von Grundbesitz korrigiert und insoweit eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung gewährleistet werden.

Die Stadt Mönchengladbach erhebt die Grundsteuer 2025 daher erstmals auf Basis der neuen, vom Finanzamt ermittelten Messbeträge und setzt die Grundsteuerreform wie vom Gesetzgeber erwartet auch aufkommensneutral um. Dies bedeutet aber nicht, dass die Steuerbelastung des einzelnen Grundbesitzers unverändert bleibt. Denn im Zuge der Reform kommt es zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen unabhängig von der Grundstücksart, die der Neubewertung zu Grunde liegt. Dies führt bei Grundbesitzern zu höheren und auch zu niedrigeren Messbeträgen. Wenn der Grundbesitzer mit dem Ergebnis der Neubewertung nicht einverstanden ist, muss er seine Einwände beim zuständigen Finanzamt geltend machen und gegebenenfalls Einspruch erheben.

Die Stadt Mönchengladbach ist an die neuen, von der Finanzverwaltung mitgeteilten Messbeträge gebunden und kann hiervon nicht abweichen. Für die im Stadtgebiet liegenden Grundstücke fällt die Summe der neuen Messbeträge ab 2025 insgesamt um rund 19,7 Prozent niedriger aus. Dies würde bei unveränderten Hebesätzen für die Stadt zu einem Steuerausfall von rund 12 Mio. Euro führen. Um gleich hohe Steuererträge zu erzielen, müssen die seit 2016 geltenden Hebesätze nunmehr angepasst werden. Die Stadt erzielt hierdurch also keine höheren Steuererträge.

Da die Reform auf die Beseitigung der Ungleichbehandlung abzielt, waren und sind Verschiebungen bei der Steuerlast der jeweiligen Grundbesitzer zwangsläufig. Die individuelle Steuerlast wird sich als zwingende Folge der Reform vielfach ändern.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat für 2025 folgende neue Hebesätze beschlossen: Grundsteuer A (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft): 461 %, Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke): 792 %. Die Grundsteuer wird in vier Teilbeträgen fällig, jeweils zur Mitte eines Quartals am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2025. In Fällen, in denen bis Ende September 2024 eine jährliche Fälligkeit beantragt wurde, ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1.7.2025 fällig.

Sollte der Stadtkasse für den Einzug der Grundsteuer schon ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, brauchen Steuerpflichtige nichts zu veranlassen. Ansonsten ist die Zahlung zum jeweiligen Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu leisten. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat zur Verfügung. Weitere Zahlungshinweise befinden sich auf der Rückseite des Steuerbescheides.

Zu beachten ist, dass Mitteilungen zu Änderungen zum Grundbesitz, die bei der Stadt ab Anfang Dezember 2024 eingegangen sind, im Jahresbescheid 2025 nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bearbeitung erfolgt in den nächsten Wochen, so dass bis zur 1. Fälligkeit (15.2.2025) ein Änderungsbescheid mit den neuen Daten nachgesendet wird.

Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeiter des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben gern während der Servicezeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 8 bis 12 Uhr, Do. von 14 bis 16 Uhr) unter 0 21 61/25 52 299.

Zum Grundsteuerbescheid 2025 hat die Stadt Mönchengladbach unter www.stadtmg.de/fb22_Info2025 ein Hinweisblatt veröffentlicht.