Fazit nach Kontrollen am ersten Wochenende 2025 Sieben Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Mönchengladbach · Bei Verkehrskontrollen am vergangenen ersten Wochenende des neuen Jahres hat die Polizei Mönchengladbach gleich in sieben Fällen Fahrer festgestellt, die ein Kraftfahrzeug führten, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

Ohne Führerschein hinter dem Steuer - keine gute Idee.

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Am Freitag, 3. Januar, fiel Polizisten auf der Rheydter Straße ein Autofahrer auf, der das Rotlicht einer Ampel missachtete. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Außerdem verlief ein Drogenvortest beim Fahrzeugführer positiv.

Auf der Straße Wetchewell hielten Beamte der Polizei Mönchengladbach ein Rollerfahrer an, der augenscheinlich mit einem nicht angemeldeten Roller ohne Versicherungsschutz unterwegs war. Zudem ermittelten sie, dass der Rollerfahrer ebenfalls ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und der geführte Roller nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war.

In allen anderen Fällen hielten die Beamten die Fahrzeugführer auf der Prinzenstraße, der Bismarckstraße, der Korschenbroicher Straße, Rohrstraße und Geneickener Straße bei allgemeinen Verkehrskontrollen aus dem fließenden Verkehr an und kontrollierten sie. Allen sieben Fahrzeugführern untersagten die Beamten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor.