Erster Fall bestätigt: tote Wildgans vom Schloss Wickrath trug gefährliches Influenza-A-Virus Verdacht auf Geflügelpest bei Wildgänsen

Mönchengladbach · Vermutlich mehrere Wildgänse in Mönchengladbach sind an der Geflügelpest (auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt) gestorben. In einem Fall hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Virus bereits nachgewiesen.

In Mönchengladbach sind mehrere Wildgänse vermutlich an der Geflügelpest gestorben.

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Die erste verendete Wildgans wurde am Mittwoch, 10. Dezember, am Schloss Wickrath gefunden. Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld konnte den Erreger der Aviären Influenza nachweisen, weshalb der Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest in Mönchengladbach bestand. Am Freitag, 19. Dezember, hat das Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) den Nachweis für hochpathogenes Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 in diesem Fall bestätigt. Die zweite, am Freitag, 12. Dezember, in Wickrath gefundene Kanadagans wird noch geprüft. Ein weiterer positiver Befund durch das FLI würde an der Bewertung aber nichts ändern.

Wichtig: Für Geflügelhaltungen in Mönchengladbach besteht aktuell keine Stallpflicht. Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren können, ist jedoch hoch. Geflügelhaltungen können jederzeit betroffen sein, wenn die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben. Alle Geflügelhalter, auch Kleinsthaltungen, sollten unbedingt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen prüfen und einhalten, um einen Ausbruch im Bestand zu verhindern.

Zu den Maßnahmen gehört, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun. Es ist derzeit auch insbesondere für Geflügelhalter sinnvoll, Flächen und Örtlichkeiten, an denen sich regelmäßig zahlreiche Wildvögel aufhalten, zu meiden, um eine Virusverschleppung zu verhindern.

Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln, Schwanken) oder Atemnot sein.

Geflügelhalter, die ihren Bestand bislang nicht gemeldet haben, werden dringend aufgefordert, dies nachzuholen. Nur ordnungsgemäß registrierte Bestände können im Tierseuchenfall eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse erhalten.

Funde von verendeten Wasservögeln, Greifvögeln, Kranichen oder sonstigem Großgeflügel dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit können unter veterinaeramt@
moenchengladbach.de oder unter 02161/25-2831 gemeldet werden.

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt, über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Personen, Futter, Wasser, Einstreu, Sekrete und Ausscheidungen.

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