Bestätigung des Seuchenausbruchs steht noch aus Verdacht auf Geflügelpest bei Wildgänsen

Mönchengladbach · Mehrere Wildgänse in Mönchengladbach sind vermutlich an der Geflügelpest (auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt) gestorben.

In Mönchengladbach sind mehrere Wildgänse vermutlich an der Geflügelpest gestorben.

Foto: pixabay

Die erste verendete Wildgans wurde am Mittwoch, 10. Dezember, am Schloss Wickrath gefunden. Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld (CVUA RRW) konnte den Erreger der Aviären Influenza nachweisen, weshalb der nun begründe Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest in Mönchengladbach besteht. Die abschließende Bestätigung des Seuchenausbruchs muss jedoch noch durch das Friedrich-Löffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit erfolgen.

Für Geflügelhaltungen in Mönchengladbach besteht aktuell keine Stallpflicht. Das Risiko, dass sich weitere Tiere infizieren können, ist jedoch hoch. Geflügelhaltungen können jederzeit davon betroffen sein, wenn die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben. Alle Geflügelhalter, auch Kleinsthaltungen, sollten unbedingt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen prüfen und einhalten, um einen Ausbruch im Bestand zu verhindern.

Zu den Maßnahmen gehören, dass Halter den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindern. Insbesondere gilt: Haus- und Nutzgeflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Personen, die Geflügelställe betreten, sollten dies nur mit sauberen Stiefeln oder Überschuhen tun. Es ist derzeit auch insbesondere für Geflügelhalter sinnvoll, Flächen und Örtlichkeiten, an denen sich regelmäßig zahlreiche Wildvögel aufhalten, zu meiden, um eine Virusverschleppung ggf. zu verhindern.

Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellen, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein.

Geflügelhalter, die ihren Bestand bislang nicht gemeldet haben, werden dringend aufgefordert, die Anmeldung sowohl beim Fachbereich Verbraucherschutz als auch bei der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich nachzuholen. Nur ordnungsgemäß registrierte Bestände können im Tierseuchenfall eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse erhalten.

Sie können Funde von verendeten Wasservögeln, Greifvögeln, Kranichen oder sonstigem Großgeflügel dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit melden unter veterinaeramt@moenchengladbach.de oder unter 02161/25-2831.

Die Geflügelpest (auch als Aviäre Influenza oder Vogelgrippe bezeichnet) ist eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Die Übertragung erfolgt durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt, über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Personen, Futter, Wasser oder Einstreu sowie über Sekrete und Ausscheidungen.

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