Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in der Grundschule beginnt „Am Anfang zusammenrücken“

Mönchengladbach · Mit dem Schuljahr 2026/27 beginnt in NRW der stufenweise Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in den ersten vier Schuljahren. Die Stadt Mönchengladbach stellt die Weichen dafür, dass dieser Anspruch umgesetzt werden kann.

Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Christiane Schüßler, Dezernentin für Bildung, Kultur und Sport, klärten darüber auf, wie weit Mönchengladbach mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in den ersten vier Schuljahren ist.

Foto: RBAV/Ulrike Mooz

Eine Mammutaufgabe und Mönchengladbach ist im Vergleich der Städte in Nordrhein-Westfalem ganz weit vorne: Mit dem Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung und -förderung für Erst- bis Viertklässler soll die Chancengerechtigkeit bei der Bildung verbessert werden. „Die krasse Abhängigkeit von Einkommen und Status der Eltern für den Bildungserfolg der Kinder muss aufhören“, so Bildungsdezernentin Christiane Schüßler. Durch gemeinsames Spiel mit Klassenkameraden und Freunden über den „Matheunterricht“ hinaus, würden soziales Miteinander und Sprachkompetenz besser ausgebildet, so Schüßler, die früher als Lehrerin gearbeitet hat.

Es gebe allerdings auch Kommunen, die überhaupt noch nicht an die Realisierung dieses Rechtsanspruches gegangen seien. Mönchengladbach dagegen sei seit 2021 dabei, „den Hebel umzulegen“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

Ganz konkret geht es in Mönchengladbach um 2 900 Erstklässler, die für das Schuljahr 2026/27 angemeldet wurden. Man erwarte, dass etwa 75 Prozent der Eltern den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, das seien 2 175 Plätze. 865 Viertklässler würden die Grundschulen verlassen und ihre Plätze frei machen. Neu zu schaffen seien also etwa 1 310 Plätze. Das bedeute eine finanzielle Mehrbelastung von mehr als einer Million Euro, so Heinrichs, denn jeder Platz koste die Stadt monatlich über 1 000 Euro.

Ebenfalls klar ist für Gladbacher Eltern schon: Kein Kind, das bereits einen Platz in der offenen Ganztagsbetreuung habe, verliere den Platz, wie es in manch anderer Kommune gehandhabt werde. Das gelte für Kinder der zweiten bis vierten Klassen.

Dass das Ganze am Anfang holprig sein könne, liege in der Natur der Sache, so Schüßler, schließlich müsse Schule ganz neu gedacht und organisiert werden. Es müsse mehr Personal eingestellt und Räume neu gebaut oder umgebaut werden, wie zum Beispiel derzeit an der Annaschule, die als letzte zur Ganztagsschule umgebaut werde. Bauliche Maßnahmen beträfen vor allem Küchen- und Mensa-Kapazitäten und Räume, die multifunktional nutzbar gemacht würden. Gleichzeitig gehe es nach wie vor bei den Schulgebäuden um Brandschutz und energetische Sanierungen, so OB Heinrichs. „Wir müssen gerade alles gleichzeitig machen“.

Christiane Schüßler nahm den Pressetermin zum Anlass, ein Dankeschön an die Mönchengladbacher Schulleitungen zu richten, die so aktiv mitziehen würden. „Wir müssen am Anfang zusammenrücken und alles an Räumen ausnutzen“, so Schüßler, später müsse dann „mehr Luft“ geschaffen werden.

Über allem stehe die Frage: Wer bezahlt eigentlich den Spaß?, so die Bildungsdezernentin. Zusammen mit sieben anderen Städten sei Mönchengladbach dabei, sich vehement dagegen zu wehren, als Kommune alleine auf den Kosten sitzen zu bleiben und nur einen kleinen Betrag vom Land zu erhalten.

Da man die Politik mitnehmen will, wurde am Mittwoch das Konzept für die offene Ganztagsschule (OGS) im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und am 4. März dem Rat der Stadt Mönchengladbach.

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