Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 23. Januar 2025 an alle rund 30.000 Wahlberechtigten in Nettetal versandt. Der Wahlbenachrichtigung entnommen werden kann unter anderem die Wahlzeit am 23. Februar (8 bis 18 Uhr), der Wahlraum mit Anschrift sowie der entsprechende Wahlbezirk. Die Stadt Nettetal ist in 25 Wahlbezirke eingeteilt. Zurückgegriffen wird zur Bundestagswahl auf die bereits zur Europawahl 2024 genutzten Wahllokale.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt über einen Link auf der städtischen Internetseite möglich. Diesen finden Sie unter https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/politik/wahlen/bundestagswahl#. Alternativ ist eine Beantragung auch durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung per Smartphone oder Tablet oder durch Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Wer bereits über den Link die Briefwahlunterlagen anfordert, muss dies nicht erneut erledigen, wenn die Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden.
Briefwahlunterlagen können jedoch erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Aufgrund gesetzlicher Fristen im Wahlvorschlagsverfahren können noch bis zum 20. Januar 2025 Wahlvorschläge eingereicht werden. Am 24. Januar 2025 werden die Wahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Erst nach Ablauf der Beschwerdefrist hierzu am 30. Januar 2025 kann der Druck der Stimmzettel erfolgen. Mit dem Eintreffen der Stimmzettel in Nettetal wird ab dem 6. Februar 2025 gerechnet. Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist demnach erst nach dem 6. Februar 2025 möglich.
Somit stehen für die Teilnahme an der Bundestagswahl durch Briefwahl nur etwa zwei Wochen zur Verfügung, während dieses im Normalfall sechs Wochen vor der Wahl beginnt. Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen sind diese (roter Wahlbrief) so zeitnah zurückzusenden, dass diese spätestens am Wahltag, 23. Februar bis 18 Uhr im Rathaus, Doerkesplatz 11, eingehen.