Nach der Förderrichtlinie können kulturschaffende Vereine formlos einen Jahreszuschuss beantragen, wenn sie in einem Jahresbericht ihre öffentlichen Aktivitäten nachweisen. Außerdem kann ein Zuschuss für eine geplante Sonderveranstaltung gewährt werden, die über den Rahmen der üblichen Vereinsarbeit hinausgeht und das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit weckt. Für diese Sonderzuschüsse wird ein Online-Formular bereitgestellt.
Die Förderrichtlinie einschließlich Antragsformular steht auf der Webseite der Stadt Viersen hier zum Download bereit: https://www.viersen.de/kulturschaffende-vereine. Dort wird ab Januar 2026 auch das Online-Formular für die Sonderzuschüsse bereitstehen. Auf der Seite sind die Vereine aufgeführt, deren Bestehen und Kontakt der Stadt Viersen bekannt gemacht wurden. Die Vereine sind dazu angehalten, ihre Kontaktdaten eigenständig an die Stadt Viersen unter stadt@viersen.de zu übermitteln. Die Anträge können ab Jahresanfang bis zum 15. April an Christian Hansen von der städtischen Kulturabteilung gerichtet werden: christian.hansen@viersen.de.
In Viersen gibt es zurzeit 36 kulturschaffende Vereine wie Gesangsvereine, Musikensembles, Chöre, Tanz- oder Theatergruppen. Diese Vereine und deren Mitglieder sind überwiegend kreativ tätig. Sie treffen sich regelmäßig zu Proben, geben Konzerte, führen Bühnenstücke oder Tanzprojekte auf, präsentieren ihre Kunst zu bestimmten Anlässen in Viersen und bei Gelegenheit auch in anderen Städten. Die kulturschaffenden Vereine sind je nach Genre, Vereinsgröße oder Anbindung an Räumlichkeiten unterschiedlich strukturiert. Einige sind als Verein eingetragen, andere sind vereinsähnliche Gruppen wie etwa Kirchenchöre, die wie ein Verein arbeiten.