Alle Vereine, Verbände und Gruppierungen, die im Jahr 2026 Zuschüsse erhalten möchten, sind gehalten, diesen Antrag bis zum 10. Januar 2026 an den Fachbereich Soziales der Stadt Rheinberg zu übersenden.
Die Anträge werden im Zuge der Haushaltsberatungen in den politischen Gremien behandelt. Soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller nach Rechtskraft der Haushaltssatzung schriftlich informiert und die Zuschüsse ausgezahlt werden.
Grundlage für die Zuschüsse sind die jeweiligen Richtlinien, die auf der Homepage der Stadt Rheinberg (www.rheinberg.de) unter „Rat & Wahlen“ im Bereich „Ortsrecht“ im Bereich „Jugend, Soziales und Gesundheit“ zu finden sind.
Für Rückfragen steht Martin Tomberg unter Tel.: 02843 / 171 342 bzw. per Mail an martin.tomberg@rheinberg.de zur Verfügung (vgl. auch https://www.rheinberg.de/de/aktuelles/stadt-rheinberg-foerdert-die-die-gutes-tun/).