Das Friedhofs- und Bestattungswesen hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Der Trend geht zu pflegefreien Grabstätten. Seit einigen Jahren bietet die Stadt Rheinberg deshalb auch Rasenreihengrabstätten, Baumgrabstätten, anonyme Grabstätten (nur bei eigener schriftlicher Willensbekundung zu Lebzeiten möglich) und Urnenstelen an. Bei diesen Grabstätten brauchen sich Angehörige nicht um die Grabpflege kümmern. Die Pflege, z. B. Rasenmähen, übernimmt die Stadt Rheinberg für den Zeitraum der Nutzung. Daher dürfen Grabschmuck wie Blumen, Kerzen und anderes dort nicht auf den Grabstätten abgelegt werden. Darauf werden Hinterbliebene deutlich durch die Bestattungsunternehmen hingewiesen und mit den Gebührenbescheiden erhalten sie einen Auszug aus der Friedhofssatzung, in der diese Regelungen aufgeführt sind. An diesen pflegefreien Grabstätten sind extra Gedenkstellen errichtet worden, wo Ablagen möglich sind. Leider sieht die Praxis vor Ort trotzdem anders aus. Im Rahmen einer Ortsbegehung auf den Friedhöfen wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Grablichter und Blumengestecke direkt auf diese Grabstätten gestellt worden sind. Aufgrund der Vielzahl des nicht erlaubten Grabschmucks direkt auf den pflegefreien Grabstätten, hauptsächlich auf den Friedhöfen Annaberg, In der Bendstege und in Ossenberg, kommt es bei der Friedhofspflege zu einem höheren Aufwand, der sich auch finanziell auf die Friedhofsgebühren auswirkt. Da die Pflegearbeiten bald wieder beginnen, bittet die Friedhofsverwaltung darum, ausschließlich die Ablagestellen für den Grabschmuck bei pflegefreien Grabstätten zu benutzen und die Rasenflächen freizuhalten.
Rheinberg Ablegen von Grabschmuck nicht erlaubt
Rheinberg · Das Friedhofs- und Bestattungswesen hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt.
19.03.2026
, 12:03 Uhr