Rund 23.000 junge Menschen sind wahlberechtigt Online-Wahl fürs Jugendparlament

Möchengladbach · Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat beschlossen, das zweite Jugendparlament per Online-Urwahl wählen zu lassen. Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen zwischen 12 und 20 Jahren mit Wohnsitz in Mönchengladbach.

Die Geschäftsstelle des Jugendparlaments ist das JuLooX an der Hindenburgstraße 46.

Foto: Stadt MG

Die Stimmabgabe erfolgt online und ist an fünf Tagen möglich. Die Wahl findet von Montag, 9. März, bis Freitag, 13. März, statt.

Bei der Wahl entscheiden die Wahlberechtigten darüber, welche bis zu 25 Personen als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendparlament angehören werden. Das Jugendparlament wird für eine Wahlperiode von zwei Jahren gewählt. Jede wahlberechtigte Person kann bis zu 25 Stimmen vergeben, jedoch jeweils nur eine Stimme pro kandidierender Person. Die Kandidierenden stehen in alphabetischer Reihenfolge auf dem digitalen Stimmzettel.

Was sind die Aufgaben des Jugendparlaments?

Das Jugendparlament der Stadt Mönchengladbach ist die Interessenvertretung junger Menschen im Stadtgebiet. Es bringt Anliegen, Interessen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen in Verwaltung und Politik ein. Dabei arbeitet das Jugendparlament überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig.

Zu den Aufgaben gehören die Mitwirkung bei jugendrelevanten Themen, der Austausch mit Verwaltung und Politik sowie die Beteiligung an Ausschüssen, Bezirksvertretungen und dem Jugendhilfeausschuss. Das Jugendparlament entsendet zudem Mitglieder in politische Gremien und beteiligt sich an landesweiten Strukturen der Jugendvertretung.

Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen, die am letzten Wahltag, Freitag, 13. März, mindestens 12 Jahre alt sind, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz in Mönchengladbach haben. Das sind rund 23.000 Personen. Jede wahlberechtigte Person kann einmal an der Wahl teilnehmen. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Montag, 23. Februar, per Post die Wahlunterlagen. Diese bestehen aus einem Code, der zur sicheren Online-Wahl führt, sowie individuellen Zugangsdaten zur Authentifizierung. Ergänzend enthalten die Unterlagen Informationen zur Wahl und zu den kandidierenden Personen.

Kandidieren können junge Menschen im gleichen Alter, die in Mönchengladbach wohnen. Sie dürfen weder Mitglieder des Rates, einer Bezirksvertretung noch stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses der Stadt Mönchengladbach sein. Eine Kandidatur ist als Einzelbewerbung möglich und muss von mindestens fünf wahlberechtigten Personen unterstützt werden. Die Bewerbungsphase läuft von Freitag, 2. Januar, bis Sonntag, 25. Januar um 18 Uhr. Informationen zur Bewerbung gibt es unter stadt.mg/jupa.

Der Fachbereich Bürgerservice prüft anschließend die Angaben der Kandidatinnen und der Unterstützenden und erstellt Anfang Februar das Wählerverzeichnis. Bis spätestens Freitag, 6. Februar, werden die zugelassenen Kandidatinnen bekannt gegeben. Die Informationen aus den Steckbriefen werden auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Wie erfolgt die Stimmauszählung?

Die Wahl endet am Freitag, 13. März, um 18 Uhr. Die Auszählung erfolgt digital, das Wahlergebnis wird unmittelbar nach Wahlende ermittelt und bekannt gegeben.

Wann findet die letzte Sitzung des aktuellen Jugendparlaments statt?

Die letzte Sitzung des aktuellen Jugendparlaments findet am Freitag, 16. Januar 2026, um 16 Uhr in der Zentralbibliothek Carl Brandts Haus statt. Alle Besucher sind eingeladen, sich die Sitzung anzuschauen.

Alle Informationen zur Jugendparlamentswahl und zur Anmeldung sind unter stadt.mg/ jupa zu finden.

Die Geschäftsstelle ist ab Januar wie folgt zu erreichen: Telefonisch unter 0152/57 18 43 50

Jeden Dienstag sind das Team von YouthBeyond und die Geschäftsstelle des Jugendparlaments im Jugendkulturlokal (JuLooX, Hindenburgstraße 46) von 15 bis 19 Uhr vor Ort und stehen für Fragen und Austausch zur Verfügung.

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