Büro Stadt + Handel untersucht Bestand des Einzelhandels Bestandsaufnahme für die Zentren

Mönchengladbach · Ab der kommenden Woche erfasst ein beauftragtes Büro Einzelhandel und weitere Angebote im Stadtgebiet. Die Daten bilden eine Grundlage für die Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzepts.

Das Büro Stadt + Handel untersucht im Auftrag der Stadt Mönchengladbach den aktuellen Bestand des Einzelhandels sowie weitere Angebote und Einrichtungen.

Foto: RBAV/Ulrike Mooz

Von August bis Dezember untersucht das Büro Stadt + Handel im Auftrag der Stadt Mönchengladbach den aktuellen Bestand des Einzelhandels sowie weitere Angebote und Einrichtungen, die für die Zentren von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Dienstleistungen, Gesundheits- und Freizeitangebote, öffentliche Einrichtungen und Wochenmärkte.

Die Mitarbeitenden gehen dafür im gesamten Stadtgebiet von Geschäft zu Geschäft und erfassen unter anderem Verkaufsflächen und Sortimente. Bei Bedarf können sich die Mitarbeitenden durch ein Schreiben der Stadt Mönchengladbach ausweisen. Der laufende Geschäftsbetrieb soll durch die Erhebung nicht beeinträchtigt werden.

Das geltende Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt stammt aus dem Jahr 2017. Seitdem haben sich der Einzelhandel, das Einkaufsverhalten und die Anforderungen an lebendige Zentren deutlich verändert. Mit der Fortschreibung soll deshalb eine aktuelle Grundlage für die weitere Entwicklung der Innenstadt, der Stadtteilzentren und der wohnortnahen Versorgung geschaffen werden.

Die neuen Daten werden unter anderem zeigen, wie sich der Einzelhandel in Mönchengladbach entwickelt hat, wo die Nahversorgung gut aufgestellt ist und wo möglicherweise Lücken bestehen. Gleichzeitig sollen sie dabei helfen, die Zentren zu stärken und künftige Standortentscheidungen fachlich zu begründen.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird Stadt + Handel auch Gespräche mit Händlerinnen und Händlern sowie weiteren lokalen Akteuren führen. Ihre Erfahrungen und Einschätzungen sollen ebenfalls in die Fortschreibung des Konzepts einfließen.

Bei der Erhebung werden die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigt. Betriebs- oder personenbezogene Angaben werden nicht veröffentlicht.