Von 425 auf 680 Anhebung der Grundsteuer B geplant

Meerbusch · Um unter anderem die durch die Kreisumlage auf die Stadt zukommenden Belastungen aufzufangen, ist im neuen Meerbuscher Haushaltsentwurf eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B geplant. Bürgermeister Christian Bommers und Kämmerer Christian Volmerich haben sich jetzt hierzu in einem Video-Call gegenüber der Presse geäußert.

Informierten im Video-Call über die geplante Erhöhung der Grundsteuer B: Kämmerer Christian Volmerich (l.) und Bürgermeister Christian Bommers.

Foto: Thomas Hippel

Auf Meerbuscher Grundstücksbesitzer wird künftig wohl eine höhere Steuerbelastung zukommen: Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2026 ist eine Anhebung der Grundsteuer B von 425 auf 680 geplant, wie aus einer entsprechenden Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 18. Dezember hervorgeht. Dass ihnen dieser Schritt nicht leichtgefallen sei, bekundeten Bürgermeister Christian Bommers und Stadtkämmerer Christian Volmerich in einer diese Woche anberaumten Video-Pressekonferenz, mit der sie die Öffentlichkeit über die Beweggründe für die Erhöhung informieren wollten.

„Im Grunde verfolgen wir mit der Anhebung der Grundsteuer B zwei Ziele: Zum einen wollen wir einen Ausgleich schaffen für die Mehrbelastungen durch die Kreisumlage, die wir als Kommune jedes Jahr an den Kreis zu entrichten haben, zum anderen geht es uns aber auch darum, den Haushalt weiter zu konsolidieren und ein Haushaltssicherungskonzept für Meerbusch zu vermeiden“, so Christian Bommers.

Dass die Anhebung der Grundsteuer B hierfür das adäquate Mittel sei, betonte Kämmerer Christian Volmerich: „Als Kommune haben wir im Grunde nicht viele Optionen der Einflussnahme. Nur wenn sich eine Deckungslücke auftut, haben wir laut Gemeindeordnung überhaupt die Möglichkeit, dies durch Steuererhöhungen aufzufangen. Da unser Defizit aktuell sehr groß ist – vor den Budgetgesprächen, die wir kürzlich geführt haben, lag es bei jährlich rund 17 Millionen Euro bis zum Jahr 2029 – ist diese Voraussetzung zwar aktuell gegeben, wirklich viele Alternativen haben wir aber trotzdem nicht: Die Vergnügungssteuer stellt an sich schon keine allzu große Einnahmequelle dar, auch nicht bei einer Erhöhung. Zudem bewegt sich die Hundesteuer in Meerbusch bereits auf einem relativ hohen Niveau. Und die Gewerbesteuer noch weiter anzuheben, die ja bei gleichbleibendem Hebesatz aufgrund steigender Gewinne der Unternehmen zuletzt schon immer höhere Einnahmen generierte, wäre kontraproduktiv, da uns so irgendwann die Gewerbetreibenden verloren gehen würden. Bleibt also nur die Grundsteuer.“

Lag der Hebesatz der Grundsteuer B in Meerbusch in den Jahren von 1997 bis 2010 gleichbleibend bei 400, dann in den Jahren bis 2021 bei 440 und in der Folge bei 480, stand er zuletzt im Zuge der Grundsteuerreform (einkommensneutral) bei 425. Die jetzt geplante deutliche Erhöhung auf 680 soll der Stadt Meerbusch Einnahmen in Höhe von 18,7 Millionen Euro bringen – 7 Millionen Euro mehr als noch 2025. Für die Meerbuscher Grundstücksbesitzer bedeutet dies eine erhebliche Mehrbelastung. Bürgermeister Bommers verwies daher auch auf die „vielen anderen Kommunen“ im Umland, in denen sich der Hebesatz schon auf einem ähnlichen Niveau befinde: „Mit unserer Erhöhng begeben wir uns also nicht in Dimensionen fernab der Realität.“

Bei allem Bedauern der Mehrbelstung – für „unabdingbar“ halten sie Bürgermeister und Kämmerer. „Andernfalls könnten wir unsere zahlreichen Investitionsvorhaben in den Bereichen Schule, Feurwehr und Verkehr, die ja allgemein auf große Zustimmung stoßen, nicht umsetzen. Und wir wären, wenn wir – wie bereits andere Kommunen in der Region – in die Haushaltssicherung rutschen, nicht mehr Herr unserer eigenen Finanzen. Dieses Schicksal droht uns mit der Erhöhung der Grundsteuer B auf absehbare Zeit aber zumindest nicht mehr“, so Bommers.

Mit Blick auf die Kreisumlage 2026, die laut Eckpunkteplanung zusätzliche Belastungen in Höhe von insgesamt etwa 45 Millionen Euro für die acht Kommunen im Rhein-Kreis Neuss bedeuten dürfte, sieht Kämmerer Volmerich die Grundsteuererhöhung ebenfalls als ein notwendiges Übel zur Schließung der sich hieraus ergebenden Finanzierungslücke. Grundsätzlich hielt er fest, dass in Meerbusch der Gürtel auch weiterhin enger geschnallt werden müsse – auch wenn die Budgetgespräche zuletzt schon einige neue Einsparpotenziale offengelegt hätten.