Zum Schutz von Igeln und anderen Wirbeltieren Mähroboter dürfen nachts nicht mehr fahren

Mönchengladbach · In Mönchengladbach gilt ab dem 1. August ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang müssen Mähroboter künftig ihre Arbeit einstellen und dürfen sie erst eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des nächsten Tages wieder aufnehmen.

Durch das Nachtfahrverbot für Mähroboter sollen Igel und andere kleinere Wirbeltiere geschützt werden.

Foto: pixabay/Pierre Rigou

Mit der Maßnahme sollen kleine Wirbeltiere, allen voran Igel, geschützt werden, die als nachtaktive Tiere bei Zusammenstößen mit Mährobotern verletzt oder getötet werden können. Mit ihrer Allgemeinverfügung zum Nachtfahrverbot setzt die Verwaltung einen Beschluss des Stadtrates vom Dezember 2024 um.

Igel stehen in Deutschland auf der Roten Liste der bedrohten Tiere, genauer gesagt auf der Vorwarnliste. Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Einer der gravierendsten Gründe sind fehlende Insekten, die Hauptnahrungsgrundlage des Igels. Ebenfalls entscheidend ist der Rückgang geeigneter Lebensräume in der freien Landschaft. Igel finden deshalb in urbanen Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfen geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände in den städtischen Bereichen zum Teil die in der freien Landschaft übertreffen. Insbesondere naturnahe Gärten bieten hier viel Potential. Städte stellen somit ein wichtiges Refugium für diese Art dar und tragen eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.

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