Gefährliche Mähroboter Mehr Rücksicht für Igel & Co.

RKN/Meerbusch · Mähroboter sind eine beliebte Lösung für die Rasenpflege, da sie Zeit sparen und den Garten stets gepflegt aussehen lassen. Doch bei unsachgemäßer Nutzung können diese Geräte für Wildtiere wie Igel zur tödlichen Gefahr werden. Aktuell prüft die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss deshalb ein Nachtfahrverbot für die Geräte.

Mähroboter sollten mit Bedacht in Gang gesetzt werden. Vor allem Wildtiere wie Igel gilt es zu schützen.

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„Mähroboter sind ein praktisches Hilfsmittel, doch ihre Nutzung sollte immer mit Rücksicht auf die Umwelt erfolgen. Durch kleine Anpassungen und bewusstes Handeln können Gartenbesitzer dazu beitragen, dass der Lebensraum für Igel und andere Wildtiere geschützt bleibt. Schließlich profitiert nicht nur die Tierwelt, sondern auch der Garten selbst von einer vielfältigen und intakten Natur“, so Umweltdezernent Gregor Küpper. Mit den richtigen Maßnahmen und einer umsichtigen Nutzung von Mährobotern lasse sich die Sicherheit für Wildtiere erheblich erhöhen.

Igel etwa gehören zu den schützenswerten Wildtieren, die oft unbemerkt durch Gärten streifen. Besonders in der Dämmerung und in der Nacht sind sie aktiv – genau dann, wenn viele Mähroboter automatisch ihren Dienst tun. Die geringe Größe und das langsame Bewegungsverhalten machen Igel für die Sensoren der Roboter schwer erkennbar. Die scharfen Klingen der Geräte führen häufig zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod.

Deshalb prüft die Kreisverwaltung aktuell auch die Einführung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter, nachdem im Kreisausschuss von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum ein entsprechender Prüfantrag eingereicht wurde. Damit solle ein Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz sowie zur Förderung der nächtlichen Ruhezeiten von Mensch und Tier geleistet werden, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des Kreises. Geprüft werde auch, welche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen möglich sind.

Doch auch bereits jetzt – also ohne bestehendes explizites Nachfahrverbot für Mähroboter – empfiehlt es sich, umsichtig zu sein. Denn: In Deutschland stehen Igel unter Naturschutz. Und das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu verletzen, zu töten oder ihrem Lebensraum Schaden zuzufügen. „Wer seinen Mähroboter so einsetzt, dass Wildtiere gefährdet werden, könnte unter Umständen gegen dieses Gesetz verstoßen. Eine verantwortungsvolle Nutzung der Geräte ist daher nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung“, heißt es beim Rhein-Kreis Neuss.

Damit der Garten für alle Bewohner ein sicherer Ort bleibt, gibt es einfache, aber effektive Maßnahmen. Beispielsweise sollten die Betriebszeiten angepasst werden. So sollten Mähroboter nur tagsüber zum Einsatz kommen, idealerweise zwischen 10 und 16 Uhr, da Igel zu dieser Zeit meist in ihren Verstecken ruhen. Zudem sollte vor dem Start des Mähroboters der Garten abgegangen werden, und Laubhaufen, Äste und mögliche Verstecke von Igeln sollten aus der Mähfläche entfernt werden.

Igeln sollten sichere Rückzugsorte wie Holzstapel, Laub- oder Reisighaufen am Rand des Gartens, also außerhalb der Mähfläche, angeboten werden. Dafür können die Begrenzungsdrähte genutzt werden, um den Mähbereich klar zu definieren und den Roboter von besonders schützenswerten Zonen fernzuhalten. Zudem sei in kleinen Gärten der Griff zum klassischen Handmäher oder zu einer elektrischen Sense eine sichere Alternative, betonen die Fachleute des Kreises.