Das bedeutet, dass es keine Schutz- oder Überwachungszone mehr gibt. Auch die Aufstallungspflicht wurde aufgehoben.
Weiterhin bittet der Kreis alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei Krankheitssymptomen oder gehäuften Todesfällen einen Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen unter: veterinaeramt@kreis-viersen.de oder 02162/ 39-1309,-1312,-2064.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung findet man im aktuellen Amtsblatt: https://abi.kreis-viersen.de
Mehr Informationen zur Vogelgrippe finden Sie hier: www.kreis-viersen.de/themen/umwelt/tierseuchenbekaempfung