Im Ausschuss für Schule und Sport stellte Dominik Hoffmann, Leiter des Geschäftsbereichs für Familie und Bildung, die neue Staffelung vor. Sie greift voraussichtlich ab August 2026. Quer durch alle Fraktionen wurde die nunmehr erarbeitete Berechnungsgrundlage als nachvollziehbar und gerecht empfunden. Nach einer weiteren Vorstellungsrunde im Jugendhilfeausschuss am 24. Februar ist für den Stadtrat am 24. März ein positiver Beschluss zu erwarten.
Dominik Hoffmann erläuterte im Ausschuss für Schule und Sport, dass es unter Moderation der Verwaltung in den letzten Monaten fünf Sitzungen des Arbeitskreises gegeben hat, um zu einer von allen getragenen Lösung zu finden. In diesem partizipativen Austausch waren neben Politik und Verwaltung alle betroffenen Gruppen beteiligt, u.a. Vertreter der Grundschulen, der freien Träger sowie des Jugendamtselternbeirats.
Der Leiter des Geschäftsbereichs Familie/Bildung machte bei der Vorstellung des neuen Zahlenwerks im Schulausschuss deutlich, dass die Stadt mit der neuen Regelung auf jährlich 54.000 Euro verzichtet, die nach alter Elternbeitrags-Berechnung in die Stadtkasse geflossen wären. Weitere Einnahmeveränderungen seien sowohl nach unten als auch nach oben noch nicht konkret bezifferbar, da beispielsweise neue Einkommensstufen eingerichtet worden seien, für die noch keine Fallzahlen bekannt sind.
Dominik Hoffmann bekräftigte, dass die Kritik einiger Eltern im Sommer 2025 nachvollziehbar gewesen sei und man sich daraufhin gemeinsam auf den Weg gemacht hätte, eine akzeptable Lösung zu ermitteln. Hoffmann machte aber auch deutlich, dass es einer „Quadratur des Kreises“ gleichkommt, es allen gerecht zu machen. Dies wurde aus den Fraktionen ausdrücklich unterstrichen, wobei es einhelliges Lob gab für die Vorgehensweise der Stadtverwaltung, alle Beteiligten in diesem Prozess mitzunehmen.
Unter dem Strich wird es nach neuer Berechnung für die Eltern im U2-Bereich unabhängig vom Einkommen günstiger. Im Ü2-Bereich kommen dafür hier und dort Erhöhungen auf die Eltern zu. Für U2 ergibt sich beispielsweise bei einem Jahreseinkommen von 61.000 Euro und einer wöchentlichen Betreuung des Kindes von 45 Stunden ein Monatsbetrag in Höhe von 260,35 Euro gegenüber vorher 379 Euro - das entspricht einer Ersparnis für die Eltern in Höhe von rund einem Drittel. In der gleichen Gehaltsklasse fallen im Ü2-Bereich 24,35 Euro mehr an, unter dem Strich mit 260,35 Euro der gleiche Betrag wie in U2. Bei höheren Einkommen ab 151.000 Euro fallen in U2 bei 660 Euro monatlich 107,90 Euro weniger an. In Ü2 sind es für diese höheren Gehaltsklassen 619,10 Euro.
Auch wenn dies eine Mehrbelastung für den Ü2-Bereich darstelle, wies Hoffmann in der Gesamtbetrachtung über den Zeitraum der bereitgestellten Angebote vom vierten Lebensmonat bis zur Beitragsfreiheit in der Kita darauf hin, dass den nutzenden Familien bei Inanspruchnahme dieser umfassenden Bildungs- und Betreuungsangebote durch die starke Entlastung der U2-Phase in nahezu keinem Fall überhaupt eine Mehrbelastung entstehen würde.
Die Absenkung der Beiträge im U2-Bereich macht die Tagespflegebetreuung sowie die Plätze im Kindergarten noch attraktiver und bedient damit den steigenden Bedarf von Familien, die insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf diese Plätze zugreifen wollen. Die Systemnovellierung will die Stadt nun zwei Jahre testen und danach evaluieren, erläuterte Dominik Hoffmann im Ausschuss. Wichtig sei der Stadt in dem linear gestalteten System die Angleichung an Nachbarkommunen gewesen. Grundsätzlich werden die Elternbeiträge unabhängig vom Alter des Kindes veranschlagt.
Dominik Hoffmann wies ferner darauf hin, dass die angespannte Nettetaler Haushaltslage manche wünschenswerte Anpassung unverantwortbar macht. Daher begrüßte er den Vorschlag der Arbeitsgruppe, nach zwei Jahren auf Basis der Fallzahlen zu prüfen, ob beispielsweise der 100-prozentige Geschwisterrabatt ab dem zweiten Kind umsetzbar ist.