Nach übermäßigem Alkoholkonsum nicht hinters Steuer Verkehrskontrollen an den Feiertagen

Zu den Festtagen am Ende des Jahres gehören auch oftmals alkoholische Getränke.

Zum Jahresende werden verstärkt Verkehrskontrollen durchgeführt - Alkohol und sonstige Drogen sind am Steuer tabu.

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Die Polizei wird daher wieder verstärkte Verkehrskontrollen rund ums Weihnachtsfest und den Jahresübergang anstellen. Unter Alkoholeinfluss verändert sich die Wahrnehmung von Verkehrsteilnehmern erheblich: so werden z.B. die Entfernungsschätzung und Geschwindigkeitsschätzung unzuverlässig, das Blickfeld wird eingeengt und die Reaktionsgeschwindigkeit wird deutlich verlangsamt. Das erhöht das Unfallrisiko in besonderem Maße. Daher wird Trunkenheit am Steuer in fast allen Ländern der Welt als Straftat geahndet. Entscheidend für das Strafmaß sind die festgelegten Blutalkoholkonzentrationen und / oder Atemalkohohlkonzentrationen. Die 0,5-Promille-Grenze definiert seit dem 1. April 2001 die im Straßenverkehr rechtlich maximal tolerierte Blutalkoholkonzentration in Deutschland. Wird dieser Wert überschritten, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet — je nach Auswirkung und Folgen des Vergehens. Die Strafen liegen bei einem gemessenen Wert jenseits der 0,5 ‰-Grenze mindestens bei einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und 2 Punkten in Flensburg. Zudem wird ein Fahrverbot verhängt, dass zum Führerscheinentzug führt. Unter Umständen wird auch eine Vorladung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) fällig. Übrigens: für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot, die sogenannte 0,0-Promille-Grenze seit dem 1. August 2007.

(autoreporter, Niederrhein Verlag GmbH)