Im Fokus stehen dabei vor allem formal Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen. Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind: 1. Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. 2. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 Euro.
3. Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 Euro liegt. 4. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro) nicht übersteigt. 5. Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) mit einem maximalen Zuschuss von 500 Euro (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR). Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Regionalagentur NiederRhein der Stadt Duisburg (www.regionalagentur-niederrhein.de). Anträge können ab dem 6. Januar 2015 gestellt werden.