Kennzeichenmitnahme, Online-Zulassung, Gesetz für Notrufsystem, höhere Vignetten-Preise und neuer Verbandskasten Das ändert sich 2015

Das neue Jahr bringt für Autofahrer zahlreiche Änderungen. Die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein haben einige der wichtigsten zusammengestellt.

Neuwagen müssen spätestens ab 2018 mit einem Notrufsystem ausgestattet sein. Bei einem Unfall wird automatisch Hilfe angefordert. Das entsprechende EU-Gesetz kommt im März 2015.

Bundesweite Kennzeichenmitnahme: Wer in einen anderen Zulassungsbereich umzieht, kann sein Kennzeichen künftig behalten. Innerhalb von NRW ist dies schon seit 2012 möglich, ab Jahresbeginn dürfen die Kennzeichen aber auch bundesweit mitgenommen werden. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich weiterhin nach dem Wohnort. Die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bleibt aber bestehen. Fahrzeughalter, die ihre Kennzeichen mitnehmen, sparen sich die Anschaffung neuer Kennzeichenschilder. Weitere Auskünfte erteilt auch die örtliche Zulassungsbehörde.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Ab Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden. Dafür muss das Fahrzeug allerdings spezielle Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten haben. Diese werden ab Januar für Neu- oder Wiederzulassungen ausgegeben, wenn für das Fahrzeug eine „neue“ Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wird. Auf der Zulassungsbescheinigung befindet sich ebenfalls künftig ein Sicherheitscode. Außerdem muss ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion vorhanden sein. Die bislang üblichen Verfahren zur Fahrzeuganmeldung und Abmeldung bleiben aber weiterhin bestehen.

„eCall“ – Automatischer Notruf für Verkehrsunfälle: Ab April 2018 sollen alle neuen Pkw-Modelle europaweit mit einem automatischen Notrufsystem, dem sogenannten „112-eCall“, ausgerüstet sein. Das Europäische Parlament und der Rat werden voraussichtlich im März 2015 über die Verordnung final beschließen. Bei einem schweren Unfall wählt das „eCall“-System automatisch die europäische Notrufnummer 112. Der „eCall“ wird aktiviert, sobald fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren. Durch das System werden zum Beispiel der Zeitpunkt des Unfalls und der Standort des Fahrzeugs übermittelt. Der Notruf kann auch manuell über einen Knopf im Auto ausgelöst werden.

Österreich: Die neue Autobahn-Vignette 2015 hat die Farbe „Azurblau“ und ist 2,1 Prozent teurer. Die neuen Vignetten gelten ab 1. Dezember 2014. Allerdings sind die aktuellen Vignetten (Farbe „Limette“) für 2014 noch bis 31. Januar 2015 gültig. Alte Vignetten sollten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.

Schweiz: Die Jahresplakette wird ab Januar 100 Franken (etwa 82 Euro) statt wie bisher 40 Franken (etwa 33 Euro) kosten. Neu ist die Zwei-Monats-Vignette, die für 40 Franken gekauft werden kann. Sie ist vor allem für Touristen gedacht.

Änderungen beim Erste-Hilfe-Material: Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch bis Ende 2014 verkauft werden. Ab 2015 muss der Inhalt beim Verkauf an den Kunden der neuen DIN 13164 (Ausgabe Januar 2014) entsprechen. Über das Jahr 2014 hinaus darf aber der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums weiter verwendet werden.

(Niederrhein Verlag GmbH)