Volker Tauscher, der Vorsitzende des ansässigen Angelsportvereins mahnt: "Wir beobachten immer wieder, dass sich im Kruppsee Aquarium- und Gartenteichfische oder Amphibien wiederfinden. Dass hierdurch Fressfeinde oder gar gefährliche Krankheitserreger eingeschleppt werden, machen sich die Besitzer nicht klar."
Das KHV befällt neben Koifischen eben auch Nutz- und Wildkarpfen. Die anzeigepflichtige Krankheit zeigt sich vor allem durch Haut- und Kiemenveränderungen und führt sehr häufig zum Tod der Fische, überlebende Tiere bleiben lebenslang Virusträger. Für den Menschen oder Haustiere, wie zum Beispiel Hunde ist die Erkrankung jedoch nicht ansteckend. Daher stellt diese Fischkrankheit auch keinerlei Gefahr für die Badegäste im Freibad am Kruppsee dar. Auch ist eine Weiterverbreitung des Virus durch reinen Wasserkontakt unwahrscheinlich, da im freien Wasser kaum Viruspartikel vorhanden sind. Viren können sich außerhalb der Fische nicht vermehren. Angler können wie bisher Fische aus dem Kruppsee ohne gesundheitliche Bedenken verzehren.
Amtliche Bekämpfungsmaßnahmen sehen bei Auftreten der Krankheit in Fischteichen das Abfischen und Desinfektionsmaßnahmen vor. Diese sind an Wildgewässern wie dem Kruppsee mit über 13 Hektar Wasserfläche nicht praktikabel und daher nicht vorgesehen. Es ist jedoch unbedingt sicherzustellen, dass die Erkrankung nicht weiterverbreitet und auf Fische anderer Gewässer übertragen wird. Das Veterinäramt Duisburg hat daher mit dem Angelverein ASC Kruppsee 1924 e.V. detaillierte Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung der Krankheit vereinbart. Beispielsweise müsse das Angelgerät desinfiziert werden, so Volker Tauscher.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass das Aussetzen von Zierfischen in Wildgewässer sowohl nach geltendem Tierschutzrecht wie auch Naturschutzrecht eindeutig verboten ist und entsprechend geahndet werden kann.