Die Stadt Mönchengladbach lädt Bürger ab 60 Jahren dazu ein, sich für die Wahl des Seniorenrates aufstellen zu lassen. Die Wahl findet am 29. November 2025 statt.
Gesucht werden engagierte Einzelpersonen, die sich für die Interessen älterer Menschen in der Stadt einsetzen möchten. Bei der Seniorenratswahl, die als reine Briefwahl durchgeführt wird, werden neun stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter gewählt.
Kandidieren darf, wer am Wahltag, also am 29. November, mindestens 60 Jahre alt ist und in Mönchengladbach seinen Hauptwohnsitz hat. Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses der Stadt Mönchengladbach können nicht kandidieren. Das gilt auch für Personen, die hauptberuflich einem Entscheidungsorgan der im Stadtgebiet wirkenden Vereine, Organisationen oder Vereinigungen angehören, die sich für Belange älterer Menschen einsetzen. Außerdem dürfen keine rechtlichen Ausschlüsse vorliegen.
Der Wahlvorschlag muss persönlich eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: Familienname, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung) sowie E-Mail und Telefonnummer. Zusätzlich sind eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine schriftliche Zustimmung zur Kandidatur erforderlich.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Man darf nicht den eigenen Wahlvorschlag unterstützen. Unterstützer müssen den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung), E-Mail und Telefonnummer (wenn vorhanden) angeben. Die Unterschrift muss persönlich und handschriftlich gemacht werden.
Die nötigen Formulare gibt es beim Fachbereich Bürgerservice im Vitus-Center (Zimmer 509, Goebenstraße 4–8, 41061 Mönchengladbach). Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Dazu können sich Interessenten an die E-Mail-Adresse wahlen@moenchengladbach.de wenden. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Sonntag, 21. September 2025, 18 Uhr, eingereicht werden. Wenn mehr als 50 gültige Wahlvorschläge eingehen, entscheidet ein öffentliches Losverfahren. Für Rückfragen steht der Fachbereich Bürgerservice zur Verfügung.