Pre-Recordings und längerfristige Aufenthaltsverbote Landtag stärkt kommunale Ordnungsdienste

M’gladbach/NRW · Der Landtag NRW stärkt durch das neue Ordnungsbehördengesetz die kommunalen Ordnungsdienste. Die Gladbacher Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner erwarten dadurch konkrete Verbesserungen für die Arbeit des KOS für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt.

Innenminister Herbert Reul im Gespräch mit den beiden Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner.

Foto: Archiv/Sandra Lohr

Die kommunalen Ordnungsdienste werden durch das neue Ordnungsbehördengesetz gestärkt. Der Landtag hat jetzt die Reformvorschläge beschlossen, die rechtliche Grundlagen modernisieren und zentrale Möglichkeiten transparenter regeln. Die beiden Mönchengladbacher Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner erwarten dadurch auch konkrete Verbesserungen für die Arbeit des KOS in Mönchengladbach für die Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Die CDU Mönchengladbach will sich dafür einsetzen, die neuen Möglichkeiten konsequent vor Ort umzusetzen, kündigt der Sprecher der CDU im Ausschuss für Feuerwehr, Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, Bürgermeister Martin Heinen an.

„Unsere kommunalen Ordnungsdienste leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag für Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität vor Ort. Mit den Verbesserungen im Ordnungsbehördengesetz schaffen wir mehr Rechtsklarheit und Transparenz für die Bürger sowie mehr Handlungssicherheit für die Mitarbeiter der Ordnungsämter“, betonen die Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner.

Praktisch gestärkt werden die Ordnungsbehörden unter anderem durch längerfristige Aufenthaltsverbote gegen erhebliche Störer. Damit können Kommunen besser gegen Personen vorgehen, die öffentliche Räume dauerhaft beeinträchtigen, Menschen belästigen oder gefährliche Situationen verursachen. Zudem wird der Einsatz von Bodycams weiterentwickelt. Durch die Möglichkeit des sogenannten Pre-Recordings können bei plötzlich eskalierenden Situationen kurze Sequenzen gesichert werden. Das dient dem Schutz der Einsatzkräfte und kann zugleich bei der anschließenden Verfolgung und Beweissicherung helfen.

„Viele Beschäftigte in den Ordnungsdiensten erleben Respektlosigkeit, Bedrohungen oder sogar Gewalt. Wer für Sicherheit sorgt, verdient selbst Schutz. Bodycams können deeskalierend wirken und im Ernstfall helfen, Vorfälle sauber aufzuklären“, so Odermatt und Klenner.

„Es ist gut, dass das Land Klarheit für die Arbeit vor Ort schafft. Gerade in Mönchengladbach wissen wir, dass es wichtig und richtig ist, dass künftig beispielsweise auch der KOS längerfristige Aufenthaltsverbote für einzelne Personen aussprechen kann. So können problematische Entwicklungen an einzelnen Stellen effektiver und konsequenter gehandhabt werden“, kommentiert Martin Heinen den Beschluss.