Seit Anfang 2024 bereitet sich Fotografenmeister Volker Tietze aus Rheydt durch intensive Schulungen auf das neue E-Passbild-Verfahren vor – genau wie seine Kolleginnen und Kollegen aus dem Fotofachhandel, die sich dem E-Passbild-Verfahren angeschlossen haben. Er hat ein neues zertifiziertes IT-System inklusive Software angeschafft, das die Passbildübertragung gesichert an die Melde- oder Ausländerbehörde gewährleistet. So soll dem Missbrauch bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten ein Riegel vorgeschoben werden. „Der Fotofachhandel ist seit Jahrzehnten Spezialist für die biometrische Passbilderstellung, das gehört mit zu unserem Kerngeschäft“ betont Tietze, der auch dem Zentralverband Deutscher Berufsfotografen angehört.
Jedes von ihm gefertigte Passbild durchläuft hohe Sicherheitsprüfungen analog des Biometrie-Prüfverfahrens in der Bundesdruckerei. Die Lichtbilder werden in einer Hochsicherheitscloud gespeichert und mit einem Data-Matrix-Code an die Behörde übermittelt. Der Kunden erhält ein vom Fotografen erstellten Ausdruck mit Foto und QR-Code, mit dem er in der Passstelle sein Ausweisdokument beantragen kann. Mithilfe dieses QR-Codes lassen sich die Daten über eine gesicherte Verbindung aus der Passbildspeicher-Cloud herunterladen.
Völlig unverständlich ist für Volker Tietze, dass einige Fotos von Mitarbeitern des Bürgerservices nicht akzeptiert wurden, obwohl die Bildprüfung innerhalb des Systems „grünes Licht“ gegeben habe. Auch seine Kollegen hätten schon ähnliche Erfahrungen gemacht. „Wonach sollen wir uns denn nun bei der Passbilderstellung richten? Nach den Anforderungen der Bundesdruckerei oder nach den Wünschen der Stadtverwaltung?“, fragt Tietze. Das sorge für Unzufriedenheit und Verunsicherung beim Kunden.
Von „Wettbewerbsverzerrung“ spricht er gar, wenn Mitarbeiter des städtischen Bürgerservices die Antragsteller zur Anfertigung des Passbildes an eine Drogeriemarkt-Kette verweisen würden. „Jeder an dem E-Passbild-Verfahren teilnehmende Fotograf ist autorisiert und lizensiert, wurde über Monate geschult, hat jahrelange fotografische Erfahrung und Kompetenz, und ist mit der neuesten Soft-und Hardware ausgestattet“, erläutert Tietze. Es gehöre doch wohl zum guten Ton einer Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger an ein professionelles Studio und nicht an eine Drogerie-Kette zu verweisen. Auch Passbildautomaten vor Ort in den Behörden seien nicht optimal, wenn es um eine gute Qualität bei der Erstellung von Passbildern gehe.
Tietze wünscht sich diesbezüglich eine bessere Kommunikation zwischen dem örtlichen Fotofachhandel und der Stadtverwaltung, um den Bürgern die Unsicherheit hinsichtlich der neuen Passbildverordnung zu nehmen. „Ich selber, aber auch Kollegen haben schon Kontakt zum Bürgerservice bzw. den Bürgerbüros aufgenommen, leider ohne wirklichen Erfolg“, bedauert der Fotografenmeister.
In einer Pressemitteilung teilte die Stadt mit, dass Antragstellende wählen können, ob sie das digitale Lichtbild künftig bei einem privaten Fotodienstleister (Fotografen, Drogeriemärkte etc.) anfertigen lassen oder direkt in der Melde- oder Ausländerbehörde an einem Fototerminal. „Die Mitarbeitenden in den Meldestellen wissen, dass sie keine Empfehlungen zu externen Dienstleistern geben dürfen“, betonte Stadt-Pressesprecher Dirk Rütten. Für die Bürgerservices Rheydt und Vitus-Center seien die PointID-Geräte in den vergangenen Tagen vom Bund geliefert und aufgebaut, aber noch nicht installiert worden. „Einen Termin für die Inbetriebnahme durch die Bundesdruckerei kennen wir derzeit nicht. Für die anderen Meldestellen warten wir auf die Lieferung der Geräte“, teilte Rütten auf Anfrage des Extra-Tipp mit.
Größere Pobleme mit der Akzeptanz von E-Passbildern konnte der Stadt-Pressesprecher nicht bestätigen: „Unabhängig von den digitalen Lichtbildern, hat es in den letzten Jahrzehnten immer wieder einzelne Lichtbilder gegeben, die nicht den Anforderungen entsprochen haben. Welche Fotos im Einzelfall nicht akzeptiert wurden, können wir aufgrund der hohen Antragszahlen im Nachgang bei den Mitarbeitenden nicht erfragen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Auf den biometrischen Lichtbildern dürfen keine weiteren Dinge, Körperteile oder Personen abgebildet sein. Auch Schatten sind nicht erlaubt“, erklärte Dirk Rütten.
Im Fachverfahren bekomme die Meldestelle angezeigt, ob das Lichtbild den Anforderungen entspräche. Bei geringen Abweichungen würden die Lichtbilder akzeptiert, es sei denn, dass die Antragsteller in eine Land reisen, dass strenge Einreisekontrollen habe (zum Beispiel Dubai, USA). „Im Einzelfall lassen wir uns das auch unterschreiben, dass das Bild den Anforderungen nicht vollumfänglich entspricht und das es in der Verantwortung des Antragstellers liegt, wenn es bei der Einreise zu Problemen kommt.“