Auch der Extra-Tipp berichtete hierüber. Ende August haben sich nun in einer Versammlung des Nierster Bürgervereins circa 50 Bürgerinnen und Bürger mit dem aktuellen Bebauungsplan (Nr. 22 FB4/1635/2023) auseinandergesetzt und dazu Fragen und Einwände an die Stadtverwaltung formuliert.
Auf Kritik stößt etwa ein Bauvorhaben in zweieinhalbgeschossiger Bauweise, welches sich nicht ins Umfeld der anderthalbgeschossigen Wohnbebauung der Nachbarschaft einfüge und somit „konträr zu der vehement von Stadt und diversen Fraktionen im Frühjahr propagierten ,Gestaltungssatzung‘ für Nierst“ sei, wie es die Nierster Bürger formulieren. Hier fordert der Vorstand des Nierster Bürgervereins, dass auch die neuen Häuser anderthalbgeschossig gebaut werden sollen, statt ein „das Stadtbild beeinträchtigendes“ neues Dorfgebiet entstehen zu lassen. Gefordert wird auch, die neu entstehenden Häuser am Kulenweg, die laut aktuellem Bebauungsplan mit nur einem sehr geringen Abstand (etwa 1 Meter) von der dann verbreiteten Straße errichtet werden sollen, weiter nach Süden zu verlegen, damit sie sich besser ins Umfeld einfügen. Eine strikte Einhaltung der Obergrenze von 40 Wohneinheiten, die Ausweisung des Kulenwegs als Anliegerstraße und verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße), die Bereitstellung weiterer Stellplätze angesichts des zunehmenden Verkehrs (allein durch die neuen Anwohner seien 80 zusätzliche Pkw zu erwarten) sowie die Erschließung des Gebiets vom Kulenweg und vom Adolf-Rütten-Weg her mit einem Fußgängerweg sind weitere Forderungen des Bürgervereins.
Eine Stellungnahme zum Bebauungsplan hat auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingereicht. Dieser schließt sich der Forderung nach mehr Besucherstellplätzen an und regt auch weitere Zuwegungen für den Fuß- und Radverkehr an. Auch mehr Anstrengungen für den Baumschutz werden gefordert, so unter anderem der Erwerb eines zwei Meter breiten Grünstreifens am Kulenweg durch die Stadt, um die dort stehenden Bäume in städtisches Eigentum übergehen zu lassen. In diesem Zuge sollten die vier angrenzenden neu entstehenden Häuser 3,5 Meter weiter nach Westen verlegt werden, so der BUND.