Zu groß sei der Bedarf, zumal die Menschen, die aufgrund einer Anerkennung in eine eigene Wohnung ziehen könnten, in Tönisvorst keine fänden, teilt die Stadt mit. An einen anderen Ort – wo gegebenenfalls Wohnraum zur Verfügung stünde – dürfen sie aber wegen der Wohnsitzauflage nicht umziehen.
Daher wendet sich die Stadt mit einer eher ungewöhnlichen Bitte an die Bevölkerung: „Wer Wohnraum für Familien oder auch Einzelpersonen zur Verfügung stellen könnte – und sei es nur für ein Jahr – kann sich gerne an die Stadt wenden.“
„Um den Vermietern die Entscheidung zu erleichtern, würde die Stadt auch als Zwischenmieterin auftreten“, sagt Markus Schöps, stellvertretender Fachbereichsleiter für den technischen Bereich. Gesucht wird nach Wohnungen zur Miete. Gegebenenfalls käme auch privater Wohnraum in Frage.
Wer in Tönisvorst eine Wohnraum anbieten möchte, kann eine Mail an wohnraum.schutzsuchende@toenisvorst.de schicken. Wer sich noch näher in einem persönlichen Gespräch informieren möchte, kann sich an 02156 999-412 (Vorzimmer technischer Bereich) wenden.