Planungen für den Bereich „Kehn“ Neue Fläche für Windenergie in Tönisvorst
Tönisvorst. · Im Stadtgebiet von Tönisvorst soll eine weitere Fläche ausgewiesen werden, auf der Windenergieanlagen gebaut werden können. Die Bezirksregierung schlägt den Bereich „Kehn“ vor.
Auf zwei Arealen im Tönisvorster Stadtgebiet stehen aktuell Windräder: Einmal im Nordosten zwischen der Steinheide und Unterweiden mit vier Anlagen und einmal im Westen in Vorst an der Rottheide mit zwei weiteren. Jetzt will die Bezirksregierung auf einem dritten Areal die Aufstellung von Windrädern ermöglichen: Im Kehn auf einer Fläche von rund 11,6 Hektar – womit diese Fläche etwas kleiner ausfällt, als die an der Rottheide mit 15,4 Hektar.
„Mit Übernahme aller drei Bereiche in den Regionalplan bis zum 31.12.2027 wäre die Aufstellung von Windrädern nur noch in den dort eingezeichneten Windenergiebereichen und in den vom Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen (kommunale Konzentrationszonen) in Unterweiden möglich“, teilt die Stadt Tönisvorst mit.
Hintergrund ist der Beschluss des Bundes, den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern: Bis Ende 2027 sollen 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden – bis Ende 2032 soll der gesamte Flächenbeitragswert bei 1,8 Prozent liegen. In der Planungsregion Düsseldorf sollen dafür aufgerundet zirka 5000 Hektar und im Falle von Tönisvorst etwa 29 Hektar als Flächenbeitrag im Regionalplan ausgewiesen werden. Dafür werde der Regionalplan ein 18. Mal geändert.
Der Flächenbeitragswert in Tönisvorst würde auf die Areale in Unterweiden/Steinheide, Rottheide und Kehn aufgeteilt. Das Ziel sei, in Sachen Planung das Heft in der Hand zu behalten: „Werden diese Wind-Energie-Bereiche im Regionalplan für den Bereich Tönisvorst rechtzeitig ausgewiesen und somit die Quote erfüllt, können – vereinfacht gesagt – nur noch dort in den WEBs und in den vom Flächennutzungsplan definierten Bereichen Windenergieanlagen errichtet werden. Sofern und solange die Quote nach dem 31.12.2027 in der Region nicht erfüllt sind, gilt die Privilegierung bis auf Weiteres im gesamten Außenbereich.“
Zur dazugehörigen Regionalplanänderung können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Tönisvorst äußern. Der Beteiligungszeitraum im Verfahren läuft vom 19. Juli bis zum 29. August 2024. Allgemeine Informationen inklusive einer Präsentation mit Karten findet man auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf: (https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplanung/aenderungen-des-regionalplanes-duesseldorf-rpd/18-aenderung-des). Sämtliche Unterlagen zur Offenlage sollen auf der Seite der Bezirksregierung mit Start der Offenlage abrufbar sein. Die Stadt wird ebenfalls eine Stellungnahme abgeben. Wie im Ausschuss vorgeschlagen, soll der Flächenanteil in Unterweiden/Steinheide vergrößert und dafür der Bereich Kehn verkleinert werden: „Sprich das, was bereits jetzt für Unterweiden im Flächennutzungsplan steht, soll in den Regionalplan übernommen werden und die Fläche im Kehn in Richtung Wohnbebauung verkleinert werden.“