Sonntagsöffnung der Kioske Stadt reagiert auf Kritik der Kioskbetreiber

Mönchengladbach · Die Stadt hat nach der Gewerbekontrolle am 23. März jetzt auf die Kritik der Kioskbetreiber reagiert.

Die Stadt will Kioskbesitzer beraten, was am Sonntag erlaubt ist und was nicht.

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Der Extra-Tipp hatte in der vergangenen Woche darüber berichtet, dass die Mönchengladbacher Kioskbetreiber derzeit um ihre Existenz fürchten, weil der Sonntagsverkauf nach einer Gewerbekontrolle am 23. März für viele auf dem Spiel steht. Grund war unter anderem Kritik am Sortiment im Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben. Die Kioskbetreiber monierten vor allem unklare Angaben durch das Ordnungsamt.

Auf die Vorwürfe hat die Stadt jetzt reagiert. Man werde noch einmal schriftlich über die Rechtslage aufklären und Beratung zu den Möglichkeiten und Grenzen des Ladenöffnungsgesetzes anbieten, heißt es in einer Pressemitteilung. Außerdem sollen alle Verkaufsstellen, die sonntags öffnen, ein Merkblatt zur Erläuterung der Rechtslage erhalten. „Das Ladenöffnungsgesetzt NRW macht strenge Vorgaben bezüglicher der Öffnungszeiten und des erlaubten Warensortiments von Verkaufsstellen an Sonntagen. Danach ist eine Öffnung von fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen erlaubt, soweit das Kernsortiment der Verkaufsstelle aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen und/oder Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren besteht. Ein begrenztes zusätzliches Randsortiment ist gestattet, allerdings muss das Kernsortiment das Hauptgeschäft darstellen“, heißt es weiter.

Auch bei Mischbetrieben, zum Beispiel Kiosken, sei sicherzustellen, dass Waren zum Mitnehmen den Ladenöffnungszeiten des Ladenöffnungsgesetzes NRW unterliegen. Soweit ein Ausschank betrieben wird, gelte ergänzend das Gaststättenrecht.

Die Mitarbeiter der Gewerbeüberwachung würden gerne lösungsorientiert zu konkreten Fragen beraten, die Kioskbetreiber haben.