Den Termin
für diese Wiederholungswahl hat die Bezirksregierung Düsseldorf auf den 23. November festgelegt. Das Wahllokal befindet sich – wie schon bei der Kommunalwahl am 25. Mai – an der Papiermühlenstraße 38 und ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Laut Gesetz sind dieselben Personen wahlberechtigt wie zur regulären Wahl, unabhängig davon, ob Personen verzogen oder zugezogen sind. Der Stichtag zur Aufstellung des Wählerverzeichnisses bleibt der 25. Mai. Alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl für die ursprüngliche Wahl am 25. Mai beantragt hatten, erhalten bis zum 2. November eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die für die ursprüngliche Wahl am 25. Mai einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung, da sie bereits vollständige Briefwahlunterlagen inklusive Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahl erhalten haben und ihre Stimmen bereits gezählt wurden. Die Stimmabgabe kann entweder vor Ort oder per Briefwahl erfolgen. Neue Briefwahlunterlagen können ab 30. Oktober schriftlich, per Fax, (0203) 283–5012, persönlich oder elektronisch, briefwahl@stadt-duisburg.de, beantragt werden. Die persönliche Briefwahlbeantragung für diese Wiederholungswahl ist im Bezirksamt Homberg am Bismarckplatz 1oder im Bürgerservice des Bezirksamtes Meiderich an
der Von-der-Mark-Str. 36 möglich