Wohnungsdurchsuchungen bei Wittig und Prasch Staatsanwaltschaft ermittelt gegen DVV-Chefs

Duisburg · Nach der Kündigung jetzt die Ermittlung: Die Staatsanwaltschaft Duisburg sieht bei den gekündigten DVV-Chefs Marcus Wittig und Axel Prasch einen Anfangsverdacht auf Untreue und strafbare Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Heute Morgen wurden die Wohnungen der beiden Beschuldigten durchsucht.

Foto: Daniel Tomczak / DVV

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) Kenntnis davon erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der Stadt Duisburg seitens eines anonymen Hinweisgebers der Verdacht überhöhter Vergütungen und Vergütungsabreden bei der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft geäußert wurde. Nach vorläufiger Sichtung und Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und gegen zwei ehemalige (Mit-) Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und strafbarer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer mehreren Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden Leistungen vergleichbarer Mitarbeitenden hinausgegangen sein sollen. Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer eingeräumten Befugnisse überschritten haben. Ferner wird den Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitarbeiter aufgefordert zu haben, beweiserhebliche Dokumente zu vernichten. Insoweit besteht u. a. gegen sie der Verdacht der Anstiftung zur Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung. Weiterhin wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung nachgegangen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg erließ das Amtsgericht Duisburg am 3. Februar 2026 Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten. Die Beschlüsse wurden heute vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich beweiserhebliche Unterlagen, Mobiltelefone, Computer und Datenträger u. a. sichergestellt werden. Diese werden nun ausgewertet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

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