Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) Kenntnis davon erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der Stadt Duisburg seitens eines anonymen Hinweisgebers der Verdacht überhöhter Vergütungen und Vergütungsabreden bei der DVV geäußert wurde. Nach vorläufiger Sichtung und Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und gegen die ehemaligen Geschäftsführer Marcus Wittig und Axel Prasch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und strafbarer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer mehreren Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden Leistungen vergleichbarer Mitarbeiter hinausgegangen sein sollen. Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer eingeräumten Befugnisse überschritten haben. Ferner wird den Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitarbeiter aufgefordert zu haben, beweiserhebliche Dokumente zu vernichten. Insoweit besteht u. a. gegen sie der Verdacht der Anstiftung zur Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung. Weiterhin wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung nachgegangen.
Am Dienstag hatten die Aufsichtsräte von DVV, Stadtwerken und Verkehrsbetreiben (DVG) beschlossen, die Zusammenarbeit mit Wittig und Prasch mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ebenfalls am Dienstag erließ das Amtsgericht Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten. Die Beschlüsse wurden am Mittwochmorgen vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich beweiserhebliche Unterlagen, Mobiltelefone, Computer, weitere Datenträger u. a. sichergestellt werden.