Wohnungsdurchsuchungen bei Wittig und Prasch Staatsanwaltschaft ermittelt gegen DVV-Chefs

Duisburg · Nach der Kündigung jetzt die Ermittlung: Die Staatsanwaltschaft Duisburg sieht bei den gekündigten DVV-Chefs Marcus Wittig und Axel Prasch einen Anfangsverdacht auf Untreue und strafbare Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz und hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Heute Morgen wurden die Wohnungen der beiden Beschuldigten durchsucht.

Marcus Wittig

Foto: Daniel Tomczak / DVV

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat durch Bevollmächtigte der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) Kenntnis davon erlangt, dass gegenüber einem Vertreter der Stadt Duisburg seitens eines anonymen Hinweisgebers der Verdacht überhöhter Vergütungen und Vergütungsabreden bei der DVV geäußert wurde. Nach vorläufiger Sichtung und Auswertung zahlreicher umfangreicher Dokumente hat die Staatsanwaltschaft nunmehr den Anfangsverdacht für strafbare Handlungen bejaht und gegen die ehemaligen Geschäftsführer Marcus Wittig und Axel Prasch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und strafbarer Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeleitet.

Axel Prasch

Foto: Daniel Tomczak / DVV

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer mehreren Betriebsratsmitgliedern Leistungen versprochen bzw. gewährt zu haben, die deutlich über die üblicherweise zu gewährenden Leistungen vergleichbarer Mitarbeiter hinausgegangen sein sollen. Dadurch sollen sie die ihnen als Geschäftsführer eingeräumten Befugnisse überschritten haben. Ferner wird den Beschuldigten vorgeworfen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitarbeiter aufgefordert zu haben, beweiserhebliche Dokumente zu vernichten. Insoweit besteht u. a. gegen sie der Verdacht der Anstiftung zur Urkundenunterdrückung und zur Sachbeschädigung. Weiterhin wird auch dem Verdacht der versuchten Strafvereitelung nachgegangen.

Am Dienstag hatten die Aufsichtsräte von DVV, Stadtwerken und Verkehrsbetreiben (DVG) beschlossen, die Zusammenarbeit mit Wittig und Prasch mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ebenfalls am Dienstag erließ das Amtsgericht Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Beschuldigten. Die Beschlüsse wurden am Mittwochmorgen vollstreckt. Bei der Durchsuchung konnten weitere mutmaßlich beweiserhebliche Unterlagen, Mobiltelefone, Computer, weitere Datenträger u. a. sichergestellt werden.