Europawahl am 9. Juni Ablauf der Europawahl in Nettetal

Nettetal · Die Vorbereitungen für die Europawahl am 9. Juni sind im Rathaus längst angelaufen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen an alle rund 30.000 Wahlberechtigten in Nettetal ist bereits gestartet.

Die nächste Europawahl findet am 9. Juni statt.

Die nächste Europawahl findet am 9. Juni statt.

Foto: pixabay

Alle Wahlberechtigten, die bis zum 10. Mai keine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, melden sich spätestens bis zum 19. Mai im Wahlbüro unter 02153/ 898-1722 oder -1725, um die Stimmberechtigung abklären zu lassen. Per Mail ist das Briefwahlbüro zu erreichen an briefwahl@nettetal.de.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen), die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Der Wahlbenachrichtigung entnommen werden kann unter anderem die Wahlzeit am 9. Juni (8 bis 18 Uhr), der Wahlraum mit Anschrift sowie der entsprechende Stimmbezirk. Die Stadt Nettetal ist in 25 Stimmbezirke eingeteilt. Zurückgegriffen wird auch in diesem Jahr auf die bereits zur Landtagswahl 2022 geltenden Wahllokale.

Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Allerdings macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass die Bearbeitung der Briefwahlanträge frühestens ab dem 6. Mai erfolgen kann.

Um die Stimmabgabe bequem von zu Hause aus vornehmen zu können, benötigt man einen Wahlschein, der entweder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung per Smartphone oder Tablet, mit Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/politik/wahlen/europawahl beantragt werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden anschließend an die Meldeadresse geschickt. Sollte die Zusendung an eine Sonderanschrift (etwa Nebenwohnsitz oder Urlaubsanschrift) gewünscht sein, ist diese im Formular anzugeben. Der rote Wahlbrief sollte so zeitnah zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag, 9. Juni, bis 18 Uhr im Rathaus, Doerkesplatz 11, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte Nettetaler*innen können auch im Wahlbüro des Rathauses, Doerkesplatz 11, 1. Etage, per Brief wählen. Die Kolleg*innen stehen auch telefonisch zur Verfügung, falls Hilfestellung beim Ausfüllen des Wahlscheins oder Verpacken des Wahlbriefes benötigt wird.