Die KI unterstützt die risikoorientierte Auswahl prüfungsbedürftiger Fälle, erkennt risikoarme Steuererklärungen und ermöglicht in geeigneten Fällen eine vollautomatische Bearbeitung. „Wir setzen KI gezielt dort ein, wo sie Entlastung bringt. Die neue Technologie schlägt nur noch dort eine vertiefte Prüfung vor, wo sie wirklich erforderlich ist“, sagt Lars Fiethen, Leiter des Finanzamts Viersen.
Die neue Arbeitsweise hat zwei klare Ziele: Entlastung und Qualität. KI überprüft große Datenmengen zuverlässig und gleichmäßig. Die Beschäftigten können sich dadurch noch stärker auf komplexe Fälle konzentrieren, bei denen eine fachliche Prüfung durch einen Steuerprofi erforderlich ist. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: mehr Tempo und weniger Rückfragen.
„Das System unterstützt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Routineaufgaben und schafft Freiräume für prüfungsintensive Fälle“, erklärt Fiethen. „Die fachliche Bewertung und Entscheidung verbleibt dabei weiterhin beim Menschen.“
Bereits seit Mai 2025 testeten vier Finanzämter in Nordrhein-Westfalen den KI-Einsatz in der Praxis. Im Oktober 2025 rollte die Finanzverwaltung den Testbetrieb auf weitere vier Finanzämter aus. Die Ergebnisse waren überzeugend: schnellere Abläufe, weniger Nachbearbeitung und eine spürbare Entlastung. Jetzt wird die Technologie landesweit eingesetzt. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das KI im Risikomanagement bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerfällen konsequent in die Fläche bringt.
Um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern, empfiehlt das Finanzamt Viersen:
Digital abgeben über ELSTER: Eingaben werden vor dem Versand auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen: Bereits gemeldete Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Versicherungsangaben können automatisch übernommen werden.
Belege nur auf Anforderung einreichen: Unterlagen sind erst vorzulegen, wenn das Finanzamt sie anfordert.
Außerdem können Bürger ab dem 1. Juli ihre Einkommensteuererklärung direkt in der App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick abgeben. Zum Start richtet sich das Angebot an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Bereits ab dem 31. März kann jeder, der zum vorgesehenen Nutzerkreis gehört, die neue Funktion in der ELSTER-App freischalten.