Kurz vor Beginn des Straßenkarnevals erinnern Polizei und Stadt Mönchengladbach an die zwingende Einhaltung der Jugendschutzvorschriften. Eltern, Veranstalter und der Einzelhandel stehen in besonderer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und entsprechende Lebensmittel dürfen weder an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder von 500 Euro.
Eltern sollen darauf achten, wo und mit wem ihre Kinder feiern. Sie sollen für einen sicheren Heimweg sorgen. Jugendliche sollen möglichst in Gruppen unterwegs sein.
Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei führen während der Karnevalstage gezielte Jugendschutzkontrollen bei Veranstaltungen, in Gaststätten und im öffentlichen Raum durch.
Während des Veilchendienstagszuges am Dienstag, 17. Februar, setzen Polizei und Stadt auf Schutz und Unterstützung. Ziel ist es, dass junge Menschen sicher feiern können und bei Bedarf schnell Hilfe finden.
Das Team Mobile Jugendarbeit ist in der Innenstadt zu Fuß unterwegs und sucht gezielt Orte mit vielen Jugendlichen auf. In direkten Gesprächen können junge Menschen ihren Alkoholkonsum reflektieren, Alkoholtests durchführen lassen und Informationen zu Risiken und verantwortungsbewusstem Feiern einholen. Im Jugendkulturlokal „JuLooX“ stehen Mitarbeiter des Jugendamtes als Ansprechpartner zur Verfügung. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verteilt eine Info-Broschüre an Schulen, Jugendeinrichtungen, Clubs und Bars und informiert über Instagram unter @jugendschutz_stadt_mg zu aktuellen Jugendschutzthemen.