1 380 freie Plätze – leider oft nicht da, wo der Bedarf ist Bis zu 720 zusätzliche Ganztags-Plätze nötig

Mönchengladbach · Die Stadt Mönchengladbach arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des ab 2026 stufenweise wirksam werdenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler.

Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stufenweise eingeführt – das Angebot an OGS-Plätzen für Erstklässler muss auch in Mönchengladbach noch steigen.

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Ab dem kommenden Jahr wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler stufenweise wirksam. Für das Schuljahr 2026/27 rechnet die Stadt aufgrund der laufenden Anmeldeverfahren mit rund 2 000 bis 2 100 benötigten Betreuungsplätzen für Einschulungskinder. Insgesamt stehen im nächsten Sommer etwa 1 380 freie Plätze zur Verfügung – allerdings nicht immer da, wo der Bedarf am größten ist. Das bedeutet: Bis zu 720 zusätzliche Plätze müssen geschaffen werden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Dabei hat die Stadt ein klares Ziel formuliert: „Kinder, die sich zum kommenden Schuljahr in den zweiten, dritten und vierten Klassen befinden und schon einen OGS-Platz haben, werden diesen behalten. Es wird kein Platz zugunsten eines Platzes mit Rechtsanspruch geräumt“, so Christiane Schüßler, Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport.

Um dem Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung gerecht zu werden, hat die Stadt sich klar für die Umsetzung in OGS entschieden. Dies wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt aufgebaut und wird damit einheitlich an den Schulen im Rahmen der ministeriellen Erlässe umgesetzt. Andere Formen laufen somit als staatlich kofinanzierte Angebote perspektivisch aus.

Um ihr Ziel zu erreichen, setzt die Stadt auf individuelle Lösungen an den Schulen zur Schaffung der Betreuungsplätze. Jeder Schulstandort wird einzeln betrachtet, gemeinsam mit Schulleitungen und Trägern werden flexible Lösungen entwickelt. Unterrichts- und Betreuungsräume sollen künftig multifunktional genutzt werden; offene und teiloffene Konzepte ersetzen das bis dahin starre Gruppensystem. Auch bei der Verpflegung sind Übergangslösungen vorgesehen – das Ziel bleibt jedoch eine vollständige Warmverpflegung an allen Standorten.

„Erst einmal wird es darum gehen, die Anzahl an Plätzen zu bekommen, die nötig sind“, beschreibt Schüßler das herausfordernde Verfahren. „Wir sind uns im Klaren darüber, dass dies für viele Schulen in den kommenden Schuljahren relativ schnell größere Veränderungen mit sich bringt. Doch letztlich zahlt dies auf ein einheitliches System ein, bei dem es nach der Einrichtung der Plätze und deren Vergabe auch um eine qualitative Weiterentwicklung gehen wird.“

Künftig erfolgt die Vergabe der Betreuungsplätze zentral durch den Fachbereich Schule und Sport, im Einvernehmen mit Schulleitungen und Trägern. Die Stadt stellt Mittel für die Herrichtung von Unterrichtsräumen bereit, die für offene oder teiloffene Konzepte erforderlich sind. Außerdem werden bis Anfang 2027 an den fünf Pilotschulen Mittel für fünf weitere Rhythmisierte Ganztagsklassen eingeplant. Mit dem im Rat beschlossenen neuen Kooperationsvertrag erhält jeder OGS-Träger künftig eine Förderung für jedes tatsächlich betreute Kind. Damit reagiert die Stadt auf die strukturellen Veränderungen und sorgt für Planungssicherheit bei den Trägern.

Für die Schulen erfolgen nun Planungsgespräche. Ab Ende Januar 2026 erhalten die Eltern die Aufnahmebescheide für die jeweilige Grundschule – daran anschließend können die Kinder verbindlich zur OGS angemeldet werden. Hierzu wird es ein gesondertes Verfahren geben, in das die Schulen eng eingebunden sind, sodass die Eltern Unterstützung erhalten. Dies wird aktuell über den Schulträger geplant. Dieser Prozess wird mit entsprechenden Informationsmaterialien für Schule, Träger und Eltern begleitet.

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