„Das gilt auch, wenn zum kommenden Schuljahr der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Erstklässler kommt“, sagte der für Schule zuständige Beigeordnete Ertunç Deniz.
Landesweit sind Eltern in Sorge. Der ab dem Schuljahr 2026/2027 wirkende Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz gilt nur für Kinder, die dann in die 1. Klasse kommen. Reichen die vorhandenen Plätze nicht aus, könnte das bedeuten, dass Kinder aus höheren Klassen ihren Platz räumen müssten.
Ertunç Deniz: „Das ist in Viersen ausgeschlossen.“ Die Stadt hat frühzeitig eine Übergangsvorschrift in die einschlägige Elternbeitragssatzung aufgenommen: „Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages haben die Eltern so eine bindende Zusage bekommen, dass der OGS-Platz für die gesamte Zeit bis zum Ende der 4. Klasse gesichert ist.“
Die frühzeitige OGS-Ausbauplanung der Stadt und die konsequente Umsetzung der Pläne seien Grundlage dafür, dass jedes Kind, das einen OGS-Platz benötigt, diesen im Stadtgebiet bekomme, sagte der Beigeordnete.
Allerdings sei die Stadt für eine verlässliche Planung auf die Mithilfe der Eltern angewiesen: Wer einen OGS-Platz hat und diesen im folgenden Schuljahr nicht mehr benötigt, muss ihn bis zum 31. März kündigen. Die Kündigung wirkt dann zum Schuljahresende am 31. Juli.
Wird ein OGS-Platz nicht bis zum 31. März gekündigt, greift die vereinbarte Platzgarantie für das kommende Schuljahr. Da dieser Betreuungsplatz dann nicht anderweitig vergeben werden kann, werden für das Freihalten die entsprechenden Elternbeiträge auch für das neue Schuljahr erhoben.
Weitere Informationen zum Angebot der Offenen Ganztagsschulen (OGS) und der Schule von 8 bis 1 an den Schulen der Stadt Viersen gibt es auf der städtischen Internetseite www.viersen.de. Dort sind die entsprechende Satzung und die für einen Antrag erforderlichen Formulare zu finden. Außerdem gibt es Links zu den einzelnen Schulen mit Kontaktangaben.