Im Kreis Wesel wurde der Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest in einem Haltungsbetrieb in Kamp-Lintfort amtlich bestätigt. Um den Betrieb herum wird eine zehn Kilometer große Überwachungszone eingerichtet. Aufgrund der Lage des Betriebes an der Grenze des Kreises Wesel sind Teile dieser Überwachungszone auf den Kreis Wesel, den Kreis Kleve und zu einem kleinen Teil auch auf den Kreis Viersen verteilt – hier in Tönisberg. Die nähere Beschreibung der eingerichteten, vorläufigen Überwachungszone im Kreis Viersen ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am 1.11. um 0 Uhr in Kraft treten wird. Innerhalb der vorläufigen Überwachungszone im Kreis Viersen liegen sieben Betriebe mit insgesamt 82 Tieren. Für diese Haltungen gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht für das gehaltene Geflügel und Beschränkungen bzgl. der Abgabe von Eiern oder Fleisch. Alle Geflügelhalter werden dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Dazu zählen unter anderem: Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben. Besucherkontakt ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beim Versorgen der Tiere sind Schutzkleidung oder separate Stallkleidung sowie Schuhüberzieher oder separate Schuhe tragen. Bei unklaren Krankheits- und gehäuften Todesfällen im eigenen Geflügelbestand ist unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu benachrichtigen. Verdachtsfälle können per E-Mail an veterinaeramt@kreis-viersen.de oder telefonisch unter 02162 39-1309; - 1312, -2064 gemeldet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Geflügelbestand noch nicht der Tierseuchenkasse gemeldet hat, sollten dies unbedingt dem Kreis Viersen melden. Darüber hinaus sind alle Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.
Die Geflügelpest ist in Deutschland mittlerweile in der Wildtierpopulation endemisch. In den letzten Tagen ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu beobachten, insbesondere bei Kranichen, aber auch bei anderen Wildvögeln. Im Kreis Viersen ist bislang kein Ausbruch in Geflügelbeständen festgestellt worden.
Die bisher im Kreis Viersen tot aufgefundenen und untersuchten Wildvögel wurden alle negativ auf das Influenza A Virus-Subtyp H5 untersucht. Die Lage kann sich aber jederzeit ändern, was zu Anpassungen der nun erlassenen Anordnungen führen kann.