Die amtlichen Ergebnisse des CVUA RRW in Krefeld am Donnerstagnachmittag bestätigten den klinischen Verdacht auf Influenza vom Typ H5. „Die nähere Differenzierung erfolgt im Friedrich Loeffler Institut, das wird einige Tage in Anspruch nehmen. Es muss davon ausgegangen werden, dass erneut eine hochpathogene Form der Geflügelinfluenza vorliegt“, teilt der Kreis Wesel mit.
Der Tierbestand von 18.500 Tieren wurde bereits am heutigen Vormittag „tierschutzgerecht getötet“ und um den Betrieb wird eine vorläufige Sperrzone mit einem Gesamtradius von 10 Kilometern eingerichtet. Aufgrund der Lage unmittelbar an der Kreisgrenze sind die Gebiete nahezu gleichmäßig auf die Kreise Kleve und Wesel verteilt. Hinzu kommt ein kleines Gebiet im Kreis Viersen. Die Karte ist unter https://www.kreis-wesel.de/sperrzonegefluegelpest_kali einsehbar. Sollte sich der Befund bestätigen, wird die vollläufige Sperrzone zur endgültigen Sperrzone, differenziert in eine innere Schutzzone mit einem 3 Kilometer-Radius und einer äußeren Überwachungszone.
Der Kreis geht davon aus, dass spätestens nach dem Wochenende die Ställe leer und die ersten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen so weit abgeschlossen sind, dass von dem Betrieb keine Gefahr für andere Tierhaltungen ausgeht.
Es gab in Deutschland in diesem Herbst bereits zahlreiche Ausbrüche der Geflügelinfluenza. Im Kreis Wesel gab es mehrere Fälle bei Wildvögeln im ganzen Kreisgebiet. Nach allen bisherigen Erkenntnissen geht von den aktuell zirkulierenden Influenzaviren in Europa keine Gefahr für Menschen aus. „Aus dem betroffenen Betrieb in Kamp-Lintfort sind keine Lebensmittel in Umlauf. Der Tierbestand wird durch Tierseuchenkasse und vom Land NRW entschädigt“, so der Kreis Wesel.
Die nähere Beschreibung der Sperrzone ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am Samstag, 1. November 2025, um 0 Uhr in Kraft treten wird. Innerhalb der Sperrzone gibt es auf Weseler Kreisgebiet ca. 350 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen. Für Geflügelhalter innerhalb der Sperrzone gibt es Einschränkungen für die Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Geflügelbestände in der Sperrzone, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandsveränderungen genau zu dokumentieren.
Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzuzuziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an VET.LM@kreis-wesel.de oder telefonisch unter Tel. 0281 – 207 7007 gemeldet werden.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.kreis-wesel.de/gefluegelpest.
Zum Hintergrund:
Die Aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials.