In der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16. September hatte die Verwaltung in einer schriftlichen Vorlage, die den Ausschussmitgliedern bereits am 3. September übermittelt worden war, Folgendes mitgeteilt: „Gegenstand der Mitteilung ist die Information über einen Grunderwerb im Ortsteil Saalhoff durch ein Kieswerk aus Weeze, dessen Gesellschafterin ihren Sitz am Standort der Hülskens-Holding GmbH und Co. KG in Wesel hat.“ Es handele sich um verschiedene Grundstücke in den Gemarkungen Saalhoff und Kamperbruch. Die Teilflächen lägen verstreut im Außenbereich und umfassten eine Gesamtgröße von fast sechs Hektar. Eine Fläche liege mit rund 12.000 Quadratmetern zum Teil in dem Bereich, der laut dem Regionalplan Ruhr 2024 als Bereich für den Abbau und die Sicherung von Bodenschätzen (BASB) vorgesehen sei. Diese BASB-Fläche umfasse gemäß Regionalplan eine mögliche Gesamtgröße von 82,1 Hektar mit dem Entwicklungsziel Wasserfläche.
Begleitet wurde die Information der Ratsmitglieder mit einer Pressemitteilung vom 4. September auf der Website der Stadt mit dem Titel „Hülskens-Tochter erwirbt 60.000 qm Ackerland in Saalhoff“.
Aus Sicht der Verwaltung war diese Information für die Politik und die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung.
Seit Längerem nämlich, so schreibt die Stadt, seien die im Ortsteil Saalhoff wohnenden Menschen äußerst beunruhigt angesichts von dort stattfindenden sogenannten „Probebohrungen“, mit denen die Ergiebigkeit des Sand- und Kiesvorkommens geprüft werden soll. Weder die Verwaltung noch die Anwohner seien über diese Arbeiten informiert worden. An den Bohrstellen selbst sei auch nicht erkennbar, welche Arbeiten von welchem Unternehmen dort ausgeführt werden. Die Verunsicherung der Menschen zeige sich unter anderem in intensiven Diskussionen in den sozialen Medien. Auch die Verwaltung hätten zahlreiche Anfragen beunruhigter Bürger erreicht.
Gegen den Regionalplan, der die raumordnungsrechtliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigten Auskiesungen in Saalhoff darstellen soll und gegen dessen Entwurf in dem Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans über 10.000 Einsprüche erhoben wurden, klagen bekanntlich der Kreis Wesel und fünf seiner Kommunen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Die Verwaltung hat sich angesichts der in der Bevölkerung zu verzeichnenden Verunsicherung veranlasst gesehen, die Öffentlichkeit über den beabsichtigten Ankauf zu informieren. Betrieblich relevante Tatsachen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Ankauf stehen könnten, würden in der Pressemitteilung nicht thematisiert.
Das Hülskens-Unternehmen hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf nunmehr Klage erhoben und will erreichen, dass die Stadt Kamp-Lintfort die Pressemitteilung von ihrer Internetseite nimmt. Das Unternehmen betreibt den Rechtsstreit parallel in einem sogenannten „Eilverfahren“. „Die Verwaltung sieht dem weiteren Verlauf des Verwaltungsgerichtsverfahrens mit Interesse entgegen“, heißt es abschließend aus der Kamp-Lintforter Pressestelle.