„Erstmals hat die Staatsanwaltschaft im NRW-Giftmüllskandal Anklage gegen einen Verdächtigen erhoben“, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider. Damit ist auch ein neuer Ermittlungsstand mit Blick auf Kamp-Lintfort bekannt geworden. Die zuständige Staatsanwaltschaft für Umweltkriminalität geht demnach dem Verdacht nach, dass 24.000 Tonnen belasteter Bodenmaterialien in Kamp-Lintforter Tagebaue transportiert wurden.
„Damit erreicht der Giftmüll-Skandal bei uns eine neue Stufe. Erstmals haben wir eine handfeste Größenordnung, wie viel Zeug unerlaubt bei uns gelandet sein könnte“, sagt der Kamp-Lintforter Schneider. Die Menge sei enorm. Man müsse von bis zu 1000 Lastwagen-Ladungen ausgehen. „Natürlich ist der juristischen Aufarbeitung nicht vorzugreifen“, sagt Schneider. Dennoch würden sich schon jetzt Fragen für Politik und Aufsichtsbehörden stellen. Daher hat Schneider umgehend eine Anfrage an die NRW-Landesregierung gerichtet. Darin möchte er unter anderem wissen, an welchen Kies-Seen das Material konkret gelandet ist. „Wir wissen aus den bisherigen Ermittlungen um mehrere Verdachtsstandorte. Klarheit für alle Anwohner bedeutet aber zu sagen, was konkret wo geschehen ist“, sagt Schneider.
Ebenso möchte Schneider wissen, wie belastetes Material aus den Tagebauen entfernt wird. „Bislang hatte man den Eindruck, dass die Bergbehörde als Aufseherin sich eher bemüht, Gefahren klein zu rechnen“, sagt Schneider: „Wenn wir aber wirklich von 24.000 Tonnen reden, kann das nicht auf den in Rede stehenden Flächen bleiben.“ Zusätzlich erfragt Schneider, welche Konsequenzen nun den Tagebau-Betreibern drohen und wie ähnliche Delikte künftig verhindert werden sollen. Denn neben der umweltrechtlichen Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft habe der Fall noch eine ordnungsbehördliche Komponente. „Die Landesregierung und ihre Bergbehörde machen Auflagen für den Betrieb der Kies-Seen“, erklärt Schneider: „Nun muss die Bergbehörde mit Hochdruck klären, ob der Betreiber gegen diese Auflagen verstoßen hat und ob diese Regeln in der Praxis eigentlich reichen.“ Die Landesregierung habe vier Wochen Zeit, auf seine Fragen zu antworten.