Am 14. September sind Kommunalwahlen - Mönchengladbach bereitet sich vor Wählen – wer, wie, wo, wann?

Mönchengladbach · Die Vorbereitungen für die Kommunal- und die Integrationsratswahl laufen auf Hochtouren in Mönchengladbach. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen startet am 8. August, die Wahlscheinbüros öffnen am 11. August, die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden.

Am 14. September sind Kommunalwahlen. Die Vorbereitungen in Gladbach laufen auf Hochtouren. Foto: Thorsten Malinowski/Adobe Stock

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Am 14. September sind Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört die Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bezirksvertretungen. Außerdem wird auch der Integrationsrat neu gewählt.

Zum Stichtag 3. August wurde das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen erstellt. Danach sind in Mönchengladbach 204 422 Personen wahlberechtigt. Für die Wahl des Integrationsrates sind 76 398 Personen wahlberechtigt.

Wer ist für die Kommunalwahlen wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Mönchengladbach seinen Hauptwohnsitz hat.

Wer ist für die Integrationsratswahl wahlberechtigt?

Bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt sind alle Mönchengladbacher, die am Wahltag nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben. Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 29. August 2025 in Mönchengladbach ihre Hauptwohnung haben.

Wo wähle ich, wenn ich umgezogen bin?

Wahlberechtigte, die aus einer anderen Stadt nach Mönchengladbach ziehen und sich zwischen dem 4. und 29. August anmelden, werden ins Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die nach dem 29. August nach Gladbach ziehen, sind hier nicht wahlberechtigt. Wer innerhalb der Stadt umzieht und sich vom 4. bis 29. August ummeldet, kommt ins Wählerverzeichnis des neuen Bezirks. Wer sich nach dem 29. August ummeldet, bleibt im Wählerverzeichnis für die bisherige Wohnung. Wer nach dem 3. August aus Mönchengladbach wegzieht, wird aus dem Gladbacher Wählerverzeichnis gestrichen. Bereits ausgestellte Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.

Wo und wann kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?

Vom 25. bis zum 29. August kann das Wählerverzeichnis im Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, eingesehen werden. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 8. August bis spätestens 24. August versendet. Wer bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend per Mail an die Wahlbehörde unter wahlen@moenchengladbach.de wenden.

Wie und ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Briefwahl kann ab sofort bis zum 12. September, 15 Uhr, formlos per Mail an briefwahl@moenchengladbach.de, per Brief an die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig in die Post geben, dass er spätestens am Wahltag um 16 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht. Der Post-Versand innerhalb Deutschlands ist unentgeltlich.

Wann sind die Wahlscheinbüros geöffnet?

Die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt öffnen ab dem 11. August zu den Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17. Uhr, Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, sowie Freitag, 12. September, von 8 bis 15 Uhr.

In den Wahlscheinbüros kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass auch direkt vor Ort gewählt werden.

Wann öffnen die Wahllokale am 14. September?

Am Wahltag sind die 179 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

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