Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit dem Ziel, den ÖPNV in Mönchengladbach weiterzuentwickeln, ist der Anlass für eine. Die Onlinebefragung der Mönchengladbacher. Unter https://www.jetzt-mitmachen.de/nvp-mg/ kann jeder Bürger bis einschließlich Montag, 29. Juni, wahlweise über eine „Ideenkarte“ oder „Ideenliste“ Vorschläge einreichen.
Über eine interaktive Karte können konkrete Hinweise und Anregungen hinsichtlich des ÖPNV-Angebots verortet und beschrieben werden. Alle Beiträge aus der Kartenanwendung werden zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans gesichtet, evaluiert und mit anderen Anregungen verglichen. Aus den Rückmeldungen werden Schwerpunkte abgeleitet und wenn möglich zu Maßnahmen weiterentwickelt. Dabei müssen auch die Wirtschaftlichkeit und die finanziellen Handlungsspielräume berücksichtigt werden. Der neue Nahverkehrsplan soll im Sommer 2027 fertiggestellt werden.
Die für Mobilität zuständige Technische Beigeordnete der Stadt, Claudia Schwan-Schmitz, hofft auf eine rege Teilnahme: „Egal, ob für die Teilhabe aller Menschen, für die Stadtplanung oder für die Umwelt. Für uns als Stadt ist es wichtig, dass die Menschen sich gerne und regelmäßig für den Bus als Verkehrsmittel entscheiden. Damit wir den Nahverkehr attraktiv gestalten können, sind die Ideen und Anregungen aus der Bevölkerung wichtig. Je mehr Personen an der Onlinebefragung teilnehmen, desto besser kann bei der Planung auf die Bedürfnisse der Menschen eingegangen werden.“
Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV in Mönchengladbach. In ihm wird festgelegt, welche Qualität der öffentliche Personenverkehr (Busverkehr) in diesem Bereich aufweisen soll, um attraktiv für bestehende und neue Fahrgastgruppen zu sein. Der Nahverkehrsplan enthält Festlegungen zum Angebot: Linien, Betriebszeiten, Takte, Umsteigeverknüpfungen. Er formuliert und prüft Ziele für die Ausgestaltung eines barrierefreien ÖPNV-Systems und wird lokal koordiniert und mit weiteren städtischen Mobilitätsprojekten verzahnt. Die Stadt Mönchengladbach ist als sog. ÖPNV-Aufgabenträgerin gesetzlich (§§ 8 und 9 ÖPNVG NRW) dazu verpflichtet, für ihr Gebiet einen Nahverkehrsplan aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben bzw. neu aufzustellen.
Mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans ist das Planungsbüro plan:mobil aus Kassel beauftragt.