Innenministerium-Entwurf für „Belastungsbezogene Kräfteverteilung“ Polizei MG schafft 100 zusätzliche Stellen in zehn Jahren

Mönchengladbach · Die Stellenausstattung der Polizei Mönchengladbach steigt 2026 auf 864 Stellen – rund zehn mehr als im Vorjahr. So sieht es der Entwurf für die sogenannte „Belastungsbezogene Kräfteverteilung“ des Innenministeriums vor. Bereits in den vergangenen Jahren wurde deutlich aufgestockt.

Die Gladbacher Landtagsabgeordneten Jochen Klenner (l.) und Vanessa Odermatt mit Innenminister Herbert Reul (2.v.r.) und dem Gladbacher Polizeipräsidenten Stephan Zenker.

Foto: Lohr/Lohr/Archiv

Rund 100 Stellen sind in den vergangenen zehn Jahren bei der Polizei Mönchengladbach hinzugekommen. Die Landtagsabgeordneten Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sowie der Vorsitzende des Polizeibeirats, Martin Heinen, begrüßen den kontinuierlichen Personalaufwuchs als wichtige Grundlage für mehr Präsenz und Sicherheit in der Stadt.

„Das ist ein starkes Signal, das sichtbar in Mönchengladbach ankommt. Mehr Personal schafft die Grundlage dafür, dass die Polizei in der ganzen Stadt präsent, ansprechbar und schnell einsatzbereit bleibt. Das stärkt die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen“, erklären Odermatt und Klenner.

Angesichts der hohen Anforderungen an die Polizei sei der Aufwuchs zugleich notwendig: „Die Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll. Das zusätzliche Personal schafft den Handlungsspielraum, flexibel auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und gleichzeitig die alltägliche Polizeiarbeit in der Breite unserer Stadt zu gewährleisten.“

Der Aufwuchs ist das Ergebnis einer langfristigen Einstellungspolitik des Landes. Nordrhein-Westfalen hat die Ausbildungskapazitäten der Polizei in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und hält an jährlich 3 000 Einstellungen von Kommissaranwärtern fest. Landesweit steigt die Zahl der auf die Kreispolizeibehörden zu verteilenden Beamtenstellen 2026 um 700 auf insgesamt 39 500. „Wer heute mehr Polizei auf die Straße bringen will, muss Jahre zuvor ausreichend Nachwuchs einstellen und ausbilden. Diesen Weg haben wir konsequent verfolgt und setzen ihn auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen fort“, erklärt Klenner, Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags.

Dass sichtbare Präsenz, konsequente Kontrollen und eine gezielte Schwerpunktsetzung Wirkung entfalten können, zeigt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025. Die Zahl der erfassten Straftaten ging erneut zurück. Die Polizei stellt in ihrem Bericht zudem fest, dass die intensivierte Bekämpfung der besonders belastenden Straßenkriminalität sichtbar Wirkung zeigt.

Vanessa Odermatt erklärt: „Entscheidend ist, dass sichtbare Präsenz, gute Ermittlungsarbeit, Prävention und konsequente Kontrollen ineinandergreifen. Die zusätzlichen Stellen ermöglichen es, diesen Weg fortzusetzen und gleichzeitig eine verlässliche Präsenz in der ganzen Stadt zu sichern“, so die Vorsitzende des Heimat- und Kommunalausschuss des Landtags.

Der Vorsitzende des Polizeibeirats Mönchengladbach, Martin Heinen, betont: „Für die Menschen ist entscheidend, dass die zusätzlichen Möglichkeiten konkret auf den Straßen und in den Stadtteilen spürbar werden. Das Konzept ‚Brennpunkte, Angsträume und Beschwerdestellen‘ – kurz BAB – zeigt beispielhaft, wie die Polizei flexibel auf Kriminalitätsschwerpunkte, Angsträume und Hinweise aus der Bevölkerung reagiert.“

Heinen, Odermatt und Klenner heben zugleich die Arbeit der Polizeiführung und aller Beschäftigten hervor: „Unser Dank gilt der Mönchengladbacher Polizeiführung für den situationsbezogenen und verantwortungsvollen Einsatz des Personals. Sie muss täglich abwägen, wo Präsenz, Kontrollen und Ermittlungen den größten Beitrag zur Sicherheit leisten können. Vor allem danken wir allen Beschäftigten, die rund um die Uhr für unsere Stadt im Einsatz sind und dabei häufig unter schwierigen Bedingungen eine anspruchsvolle Arbeit leisten.“

Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung wird jährlich durch das Innenministerium festgelegt. Sie verteilt die verfügbaren Stellen unter anderem anhand der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbelastung sowie besonderer Aufgaben und örtlicher Strukturen auf die 47 Kreispolizeibehörden. Die BKV ist eine Zielsollstärkenberechnung. Über den konkreten Einsatz des zugewiesenen Personals entscheidet grundsätzlich die örtliche Behördenleitung.