MÖNCHENGLADBACH. „Alle Wahlräume stehen fest, Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen sind gewährleistet und auch die Anwerbung und Verpflichtung von Wahlhelfern ist gut angelaufen“, berichtet Kreiswahlleiterin Silke Wehmhörner.
Letzter Tag für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ist der 20. Januar, 18 Uhr. Am 24. Januar entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge.
Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Am 12. Januar wurde das Wählerverzeichnis mit allen Wahlberechtigten erstellt. Danach können rund 181 000 Bürger in Mönchengladbach an der Bundestagswahl teilnehmen. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen. Sie müssen bis zum 2. Februar einen Antrag bei der Gemeinde stellen, wo sie vor dem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Die Anträge können per E-Mail an wahlen@moenchengladbach.de geschickt werden.
Wo wähle ich, wenn ich umgezogen bin?
Wer sich vom 13. Januar bis zum 2. Februar neu in Mönchengladbach anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis hier aufgenommen. Wer keinen Antrag stellt, bleibt an seinem alten Wohnort wahlberechtigt. Wer in diesem Zeitraum innerhalb von Mönchengladbach umzieht oder sich nach dem 2. Februar ummeldet, bleibt im Wählerverzeichnis des alten Wahlbezirkes.
Wo und wann kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?
Vom 3. bis 7. Februar kann das Wählerverzeichnis im Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, eingesehen werden. Wer es für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17. Januar versandt. Wahlberechtigte müssen sie spätestens am 2. Februar erhalten. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend per Mail an die Wahlbehörde unter wahlen@moenchengladbach.de wenden.
Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen möchte oder kann, kann bis zum 21. Februar, 15 Uhr, die Briefwahl formlos per Mail an briefwahl@moenchengladbach.de oder per Brief an die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach anfordern – oder wahlweise bis zum 19. Februar per Online-Formular unter https://www.itk-rheinland.de/briefwahlantrag/moenchengladbach.
Außerdem können die Unterlagen für die Briefwahl per QR-Code angefordert werden, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung auch noch am Wahltag im Wahlscheinbüro, Vitus-Center, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, bis 15 Uhr möglich.
Ab wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Der Versand erfolgt erst ab dem 7. Februar, weil am 30. Januar noch der Landes- und Bundeswahlausschuss über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen entscheidet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.
Wann sind die Wahlscheinbüros geöffnet?
Die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt öffnen ab dem 10. Februar wie folgt: Montag bis Mittwoch von 8 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Samstag, 15. Februar von 9 bis 14 Uhr, Freitag, 21. Februar von 8 bis 15 Uhr.
In den Wahlscheinbüros kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis oder Reisepass auch direkt vor Ort gewählt werden.
Wann müssen die Briefwahlunterlagen in die Post?
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig in die Post gegeben werden, dass er spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht. Der Versand über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.
Wann öffnen die Wahllokale am 23. Februar?
Am Wahltag sind die 179 Wahllokale in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis bzw. Reisepass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die jeweiligen Wahlräume sind auf der städtischen Homepage abrufbar. Der Wahllokalfinder wird in Kürze veröffentlicht.