Grundstück „Am alten Teich“ Widerstand gegen Rodungspläne in Lank
Lank (hip) · In Lank möchte die Stadt Meerbusch auf einem ihrer Grundstücke 14 sozial geförderte Reihenhäuser errichten lassen. Gegen die geplante Abholzung von 40 Jahre alten Bäumen auf dem Areal regt sich allerdings Widerstand.
Das strittige Grundstück „Am alten Teich“ soll als „tiny forest“ anerkannt werden – das fordert zumindest die unabhängige Wählergemeinschaft UWG/Freie Wähler in zwei Anträgen an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau (KUBA), der das nächste Mal am 4. Februar tagt. Die Freien Wähler wollen, dass der kleine Wald „in seiner Form und Vegetation unangetastet im Eigentum der Stadt Meerbusch“ bleibt. Zur Begründung heißt es: „Das Konzept der ,tiny forests‘ bedeutet, dass im städtischen Raum kleine Wäldchen angepflanzt werden, die das Mikroklima verbessern (verstärkte Kühleffekte in heißen Sommern, bessere Luftfilterung) und die Biodiversität fördern (Schutz von Insekten und Wildtieren).“ Die Stadt Düsseldorf habe beispielsweise aktuell in ihrem Stadtgebiet neun Standorte für kleine Wäldchen und Mini-Parks ausgewählt, um sich besser gegen Hitze zu wappnen und den Schutz von Insekten und Wildtieren zu verbessern. Investitionen, wie sie hier auf Düsseldorf zukommen, könne man sich Meerbusch allerdings mit Blick auf das Grundstück „Am alten Teich“ sparen, so die Freien Wähler, da hier bereits eine Vegetation bestehe, die der Idee des Miniwaldes entspricht und die einen langfristigen Beitrag zur Luftfilterung, verstärkten Kühleffekten und der Förderung der Biodiversität leiste.
„Die UWG/FW spricht sich seit Jahren für den Erhalt der Grünanlage mit hohem Baumbestand aus. Eine Versiegelung dieser Fläche ist aus Gründen des Natur- und Wildtierschutzes nicht zu akzeptieren. Für Klimaschutz, Frischluftschneisen und Luftqualität ist der Grünflächenerhalt in unserer Stadt elementar“, heißt es in den Anträgen.
„Die Menschen hier vor Ort sind auch nicht einverstanden mit der Zerstörung dieses Geländes, welches auch als Rückzugsort für Wildtiere dient“, sagt Fraktionsvorsitzende Daniela Glasmacher. Die Stadt Meerbusch verfüge außerdem über andere Grundstücke, die eine großflächige Bebauung zulassen.
Mit Blick auf die Wildtierpopulation seien es etwa Igel, Spechte und Schleiereulen, denen das strittige Gebiet als Lebensraum diene. Aber auch Fledermäuse seien hier wiederholt beobachtet worden. Die Fledermauskolonie „Am alten Teich“ bezeichnen die Freien Wähler in ihrem Antrag als besonders schützenswert. Eine Rodung oder auch nur Teilrodung des Wäldchens würde den Verlust eines insektenreichen Habitats für streng geschützte Fledermäuse und andere Wildtierarten darstellen, befinden sie. Der kleine Wald entspreche schließlich den Bedingungen, die für die Art überlebenswichtig ist. Und da es verboten ist, derartige Standorte zu zerstören oder zu stören, würden die Pläne der Verwaltung und zukünftige Bauplanungen auch gegen geltendes Recht verstoßen – hier beziehen sich die UWG/FW auf Paragraf 44 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).