„Das wird selbstverständlich auch in Zukunft in gewohnt verlässlicher Weise der Fall sein. Es ist mir wichtig, dass die Menschen bei uns im Rhein-Kreis Neuss gut und sicher feiern können“, betont Reinhold. An der Organisation der genannten polizeilichen Begleitung hat sich nichts geändert. „Wichtig ist, hervorzuheben, dass die Organisation der Begleitung der Schützenfeste, Paraden und Umzüge unabhängig vom laufenden Pilotprojekt zur Neuorganisation der Polizeikräfte im Rhein-Kreis Neuss und der Wachstruktur zu sehen ist“, erklärt Reinhold. Darauf hat die Landrätin, die auch Chefin der Kreispolizei ist, jüngst auch in einem Austausch mit Vertretern des Bürgerschützen- und Heimatvereins Jüchen hingewiesen.
Die Landrätin erläutert: „Grundsätzlich werden für die genannten Veranstaltungen die Kollegen des entsprechenden Bezirksdienstes herangezogen.“ Sollten darüber hinaus Einsatzkräfte von einer Wache oder gar geschlossene Einheiten erforderlich sein, werden diese angefordert und gestellt. Dabei gilt der polizeiliche Grundsatz „Kein Einsatz im Einsatz“. Das bedeutet, dass Kräfte, die sich in einem Einsatz befinden, bis zu dessen Abschluss nicht mit einem anderen Einsatz beauftragt werden.
„Die Kräfte, die ein Schützenfest begleiten, verbleiben im Einsatz, bis der Grund für die polizeiliche Begleitung entfallen ist“, erklärt Reinhold. Zwar sind Ausnahmen möglich, jedoch – wie bislang auch – nur, wenn ein unmittelbares Einschreiten gebundener Kräfte unabdingbar wäre, um andernorts beispielsweise eine konkrete und akute Groß-Gefahrenlage abzuwenden.