Wohnungsbau auf ehemaligem Klasenhof Investor zieht Anträge zurück

Osterath · Ein geplantes Wohnprojekt am Klasenhof in Osterath wirft grundsätzliche Fragen zum beschleunigten Baugenehmigungsverfahren auf. Am kommenden Donnerstag wird das Bauvorhaben Thema im Ausschuss für Planung und Liegenschaften sein.

Gegenstand der Diskussion: das Gelände des ehemaligen Klasenhofs in Osterath.

Foto: privat

Der sogenannte „Bauturbo“ soll Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen – doch in Meerbusch zeigt sich gerade, dass das neue Instrument auch für Kommunen und Investoren tückische Fallstricke bereithält. Im Mittelpunkt: ein Grundstück am Giesenend 20, der ehemalige Klasenhof in Osterath, wo ein Investor 27 Wohneinheiten sowie ein Sondergebäude errichten möchte. Kurz vor der entscheidenden Ausschusssitzung am kommenden Donnerstag hat der Investor nun alle drei Bauvoranfragen zurückgezogen – in Absprache mit der Stadtverwaltung.

Was steckt dahinter? Der „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) ist ein im Herbst 2024 eingeführtes Bundesgesetz, das Kommunen ermöglicht, Wohnungsbauvorhaben unter erleichterten Bedingungen und in verkürzter Zeit zu genehmigen – befristet bis Ende 2027. Das Instrument ist bewusst auf Beschleunigung ausgelegt: Stellt ein Investor einen Bauvorantrag nach diesem Paragrafen, muss die Gemeinde innerhalb von drei Monaten entscheiden. Tut sie das nicht, gilt die Zustimmung nach § 36a BauGB automatisch als erteilt – Fachleute sprechen von der sogenannten „Zustimmungsfiktion“.

Genau diese Frist wurde in Meerbusch zum Problem. Die drei Bauvoranfragen für das Grundstück am Klasenhof wurden Ende Januar 2026 eingereicht. Damit lief die gesetzliche Dreimonatsfrist rechnerisch am 27. April ab – ausgerechnet drei Tage vor der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 30. April, in der die Beschlussvorlage auf der Tagesordnung stand.

Auf Nachfrage des Extra-Tipp räumte die Stadtverwaltung ein, dass die Frage, wann genau die Frist zur Zustimmungsentscheidung beginnt, „nicht wirklich geklärt“ sei. Um „ausreichend Zeit zur Klärung der inhaltlichen Fragen zu erhalten und Risiken einer Fristüberschreitung ausschließen zu können“, habe man mit dem Vorhabenträger vereinbart, dass dieser seine Bauvoranfragen zurückzieht. Das Thema soll dennoch auf der Tagesordnung am 30. April stehen bleiben, damit „die Politik dem Vorhabenträger die aus ihrer Sicht bestehenden Änderungswünsche mitteilen kann“. Eine überarbeitete Neueinreichung sei dann möglich.

Das Vorgehen wirft eine grundsätzliche Frage auf, die weit über Meerbusch hinausgeht: Wie geht eine Kommune mit einem Instrument um, das bewusst auf Tempo ausgelegt ist – und dabei die übliche politische Beratung und Bürgerbeteiligung unter Zeitdruck setzt? In Meerbusch jedenfalls hat die Konstruktion des Bauturbos dazu geführt, dass der Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 30. April nun keine formale Abstimmung über eine konkrete Bauvoranfrage mehr durchführt, sondern darüber debattiert, unter welchen Bedingungen ein Bauvorhaben am Klasenhof überhaupt akzeptabel ist.

Für das Areal am Giesen­­end läuft seit einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2009 ein Bebauungsplanverfahren. Abgeschlossen wurde es bis heute nicht. Statt dieses Verfahren zu reaktivieren, das eine öffentliche Beteiligung und eine umfassende Abwägung aller Belange vorsieht, wurden nun drei Bauvoranfragen auf Grundlage des Bauturbos eingereicht. Ein reguläres Bebauungsplanverfahren hätte deutlich mehr Zeit, aber auch deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit geboten, finden die Anwohner des Giesenend und des Giesenender Kirchwegs. Sie haben das Vorhaben von Beginn an kritisch begleitet. Ihr Einwand richtet sich nicht grundsätzlich gegen Wohnungsbau, sondern gegen die Rahmenbedingungen: fehlende Erschließung, offene Artenschutzfragen und eine Bebauungsdichte, die sie als unverhältnismäßig erachten. „Es geht uns um ein verträgliches Vorhaben, das die realen Verhältnisse vor Ort, den Artenschutz und die Interessen der Anwohnerschaft ernst nimmt“, formuliert ein Sprecher der Anwohner. Diese haben Rechtsbeistand eingeschaltet und wollen am Donnerstag zahlreich im Ausschuss vertreten sein.

Rechtlich sind die Einwände nicht ohne Substanz. Fachanwälte für Verwaltungsrecht, die sich mit dem § 246e-Verfahren befasst haben, weisen darauf hin, dass der Bauturbo nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist – und dass für Vorhaben im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB erhöhte Anforderungen gelten, bis hin zur Pflicht einer strategischen Umweltprüfung. Ob Teile des Grundstücks am Klasenhof dem Außenbereich zuzurechnen sind, ist nach Einschätzung von Fachleuten noch ungeklärt.

Zusätzlichen Zündstoff liefern Rodungsarbeiten, die Ende Januar auf dem Grundstück ohne Genehmigung durchgeführt wurden. In dieser Woche haben Jürgen Peters und Klaus Rettig von der Fraktion „Liste Ganzes Meerbusch“ (LiGaPa) deshalb Anzeige gegen die Schmitz Entwicklungsgesellschaft wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz bei der Polizei und der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss erstattet. Das Verfahren läuft.

Am Donnerstag, 30. April, wird sich zeigen, wie die Politik mit dieser Gemengelage umgeht. Die Rücknahme der Bauvoranfragen hat den unmittelbaren Zeitdruck genommen – die grundsätzlichen Fragen aber bleiben: Wie dicht darf am Klasenhof gebaut werden? Wer trägt die Kosten für die Erschließung des Giesenender Kirchwegs? Und welche ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich? Die Antworten, die der Ausschuss am Donnerstag formuliert, werden den Rahmen für jede künftige Bauvoranfrage an diesem Standort setzen.