Seit Jahren beklagt der in Meerbusch beheimatete Verein „Bürger gegen Fluglärm“ (BgF) die massiven Nachtflüge am Flughafen Düsseldorf. Für die Anwohner unter der Anflugroute der Haupt-Landebahn sei die erste Nachtstunde die lauteste Stunde des gesamten Tages. Das widerspreche jeglichen Lärmschutzgesetzen, argumentieren die Fluglärmgegner, die zudem die Untätigkeit der Genehmigungsbehörde kritisieren. Deshalb beantragt die Bürgerinitiative jetzt gemeinsam mit 22 Anwohnern formell eine Verschärfung der Nachtflugbestimmungen.
„Ein Abschwellen des Fluglärms zur Nacht hin ist nach aktuellem Stand der Erkenntnisse auch aus lärmmedizinischer Sicht geboten“, so die BgF in einer Pressemitteilung. Das ergebe sich aus einer Stellungnahme des Lärmwirkungsforschers Dr. Dirk Schreckenberg, der auch die WHO in diesen Fragen als Sachverständiger berät. Darin bestätige Dr. Schreckenberg, dass die Lärmbelästigung bei gleicher messbarer Lautstärke desto größer ist, je später der Abend wird. Das gelte für die erste Nachtstunde erst recht.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Sommer, der die Anwohner vertritt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung § 29b des Luftverkehrsgesetzes den klaren Auftrag an alle Luftverkehrsbehörden entnommen, dafür zu sorgen, dass Fluglärm zur Nacht hin abnimmt. Das Bundesverfassungsgericht fordert die Wahrung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit ein. Konzepte zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm akzeptiert es nur, wenn in der ersten Nachtstunde „keine stärkere Belastung mit Fluglärm als in den Abendstunden auftritt, was gegebenenfalls durch nachträgliche Auflagen und Begrenzungen umgesetzt wird“ (Beschluss vom 2.7.2018 – 1 BvR 612/12). Solche nachträglichen Auflagen und Begrenzungen zum Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) fordern wir für die Menschen im Umfeld des Flughafen Düsseldorf mit dem Antrag des Vereins Bürger gegen Fluglärm und von 22 stark lärmgeplagten Anwohner*innen ein.“
Hinzu kommt laut BgF noch, dass der Flughafen einigen Anwohnern einen wirksamen Lärmschutz verweigert, indem er auf Lärmerstattungen vor fast 50 Jahren verweist oder eine Dämmung der Fenster zwar erstattet, aber eine notwendige Lärmdämmung des Daches ablehnt. „Daher muss die Genehmigungsbehörde – das ist das Umwelt- und Verkehrsministerium NRW – tätig werden und die bestehende Betriebsgenehmigung in Bezug auf die Nachtflüge widerrufen und verschärfen“, fordern die Fluglärmgegner. Da in den Genehmigungen Änderungsvorbehalte enthalten seien, sei dies aus Sicht der Bürger gegen Fluglärm möglich.