Nach Angaben der in Meerbusch beheimateten Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ (BgF) unterscheidet sich der neue Antrag nur in einem Punkt vom bisherigen: Für die sechs verkehrsreichsten Monate soll eine Obergrenze von 131 000 Flugbewegungen gelten. Weitere beantragte Änderungen bleiben bestehen, darunter eine Erhöhung der maximalen Flugbewegungen pro Stunde von derzeit 47 auf bis zu 60 sowie eine flexiblere Nutzung der zweiten Landebahn. Auch die Nachtflüge sollen nicht reduziert werden.
Die Initiative verweist darauf, dass der Flughafen diese Obergrenze derzeit deutlich unterschreitet. In den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2025 seien rund 94 500 Flugbewegungen registriert worden, etwa 25 Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie. Angesichts rückläufiger Geschäftsreisen werde das Vorkrisenniveau voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht erreicht.
Kritik äußern die Bürgerinitiativen insbesondere an der geplanten Erhöhung der Stundeneckwerte sowie an der unveränderten Zahl der Nachtflüge. Nach ihren Angaben ist die Zahl verspäteter Landungen nach 23.30 Uhr trotz insgesamt geringeren Verkehrsaufkommens zuletzt gestiegen. Der Vorsitzende der BgF, Christoph Lange, forderte Verkehrsminister Oliver Krischer auf, den Antrag abzulehnen und die bestehenden Nachtflugregelungen zu verschärfen. Dazu zählten klare Vorgaben für verspätete Starts und Landungen sowie eine Überprüfung der planbaren Landungen zwischen 22 und 23 Uhr.