Erforderlich war außerdem hier außerdem ein sogenannter Dringlichkeitsbeschluss, den heute Oberbürgermeister Frank Meyer und CDU-Ratsfrau Ingeborg Müllers – stellvertretend für den Stadtrat – unterschrieben haben. Dem Rat selbst wird der Beschluss in seiner nächsten Sitzung am 4. November zur Bestätigung vorgelegt. Die Stadt Krefeld macht die Ordnungsbehördliche Verordnung in einem Sonderamtsblatt am Montag öffentlich bekannt, damit tritt diese am Dienstag, 26. August, offiziell in Kraft.
Diese Regelung schafft eine eindeutige rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliche Kontrollen und ein Einschreiten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Badeverbot ermöglicht es die Verordnung, festgestellte Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro zu ahnden.
Auf der Krefelder Rheinseite bestand im Gegensatz zu anderen Kommunen am Fluss bereits weitestgehend ein Badeverbot: Der Abschnitt zwischen Bataverstraße/Hentrichstraße bis Rheinuferstraße am Chempark Uerdingen – von Stromkilometer 763,0 bis 766,5 – liegt im Eigentum der Hafen Krefeld GmbH. Nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot. Die Überwachung dieser Badeverbote erfolgt durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei.
In der Begründung der Verordnung heißt es unter anderem: „Die Strömungsverhältnisse im Rhein sind je nach Stelle und Wasserstand unterschiedlich, aber grundsätzlich sehr stark und unberechenbar. Zudem verursachen die vorbeifahrenden großen Schiffe enorme Wellenbewegungen sowie stark wechselnde Wasserstände. Es entstehen gefährliche Strömungsverhältnisse und Sogwirkungen, sodass das Baden im Rhein auch für geübte Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellt.“
Allein in diesem Sommer sind in Nachbarkommunen mehrere Menschen beim Baden im Rhein ums Leben gekommen. „Die Gefahren bestehen bereits für Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen. Strömungen, Wellen und Sogwirkungen erfassen die Personen und diese werden in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben. In Gefahrensituationen eilen oftmals Nothelfer hinzu, welche nicht über eine Rettungsausbildung- und Ausrüstung verfügen, die sich bei dem Rettungsversuch selbst in lebensbedrohende Lagen begeben“, so die Vorlage.
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit – insbesondere zum Schutz von Leben und Gesundheit – sei es erforderlich, das Baden im Rhein auf dem gesamten Gebiet der Stadt Krefeld zu untersagen. Das Risiko von den Beinen gerissen zu werden, steige bei mehr als knöcheltiefem Wasser deutlich an.
Körpergröße und körperliche Widerstandsfähigkeit seien bei jedem Menschen anders, sodass das Verbot aus Sicht des Betroffenen jeweils auf das knöcheltiefe Wasser abstelle.
Die Stadt Krefeld hatte bereits in der Vergangenheit regelmäßig über Pressemitteilungen und Social Media ausdrücklich vor dem Baden im Rhein und den Gefahren gewarnt