Im Nachgang des Meisterschaftsspiels Bad Nauheim gegen Krefeld am 30.01.2026 wurde gem. § 1 Abs. 1 Disziplinarordnung ein Ermittlungsverfahren gegen den Lizenztrainer eingeleitet.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Zusatzmeldung der Schiedsrichter vom 30.01.2026
• Video- und Bildaufnahmen zum Spiel und der Pressekonferenz vom 30.01.2026
• Stellungnahme des Lizenztrainers vom 31.01.2026
• Stellungnahmen der Schiedsrichter vom 31.01.2026
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Im Zusammenhang mit dem Meisterschaftsspiel kam es zu folgenden Situationen mit dem Lizenztrainer:
Zu Beginn des dritten Drittels wurde eine Strafe gegen die Krefeld Pinguine ausgesprochen. Als die Schiedsrichter dem Lizenztrainer die Strafe mitteilten, reagierte er grob unsportlich und schrie den mitteilenden Schiedsrichter lautstark an.
Dies setzte der Lizenztrainer auch fort, nachdem der Schiedsrichter schon wieder weggefahren war. Währenddessen begab sich der Lizenztrainer gut sichtbar für die Zuschauer in der Arena und vor der Videoübertragung in die Türöffnung zur Eisfläche und verweilte dort.
Kurz nach Beginn des dritten Drittels (Spielzeit 19:40) schrie der Lizenztrainer zusammen mit seinen Spielern laut in Richtung der Schiedsrichter, als dieser nicht mit der Entscheidung der Schiedsrichter einverstanden war. Der Lizenztrainer gestikulierte zudem wild mit seinen Armen und vollzog eine obszöne Geste in Richtung der Schiedsrichter. Aufgrund dieses Verhaltens erhielt der Lizenztrainer eine Spieldauerdisziplinarstrafe.
Während der Pressekonferenz zum Spiel äußerte sich der Lizenztrainer mehrfach negativ über die Schiedsrichter und kritisierte deren Leistung öffentlich.
Das Verhalten des Lizenztrainers i.S.e. missbräuchlichen und beleidigenden Kommunikation gegenüber den On Ice Officials in Zusammenhang mit dem Meisterschaftsspiel stellt ein unsportliches Verhalten in außergewöhnlichem Maße dar.
Dies erfüllt die Tatbestände des § 28 Abs. 1 der Disziplinarordnung der DEL2 i.V.m IIHF/DEL-Regel 75 sowie § 28 Abs. 2 lit. a) Disziplinarordnung der DEL2.
Der Lizenztrainer nimmt eine Vorbildfunktion für Spieler und Fans ein. Auch wenn ein Meisterschaftsspiel mit Emotionen verbunden ist, entschuldigt dies das Verhalten des Lizenztrainers nicht.
Kritik an Schiedsrichterleistungen soll nur intern, ausschließlich an die Schiedsrichtercoaches oder den Schiedsrichterbeauftragten gerichtet und vor allem in einer professionellen Weise vorgetragen werden. Hierzu stehen dem Lizenztrainer die diversen bekannten Ansprechpartner und Kanäle zur Verfügung.
Aufgrund des grob sportwidrigen Verhaltens des Lizenztrainers hält die Ligagesellschaft sowohl ein Innenraumverbot für drei Meisterschaftsspiele als auch eine Geldstrafe für angemessen.
Das Innenraumverbot gilt für die Bereiche der Spielerbank, Strafbank, Eisfläche und die jeweiligen Bereiche vor der Schiedsrichterkabine. Das Verbot beginnt jeweils 90 Minuten vor Spielbeginn und endet 60 Minuten nach Spielende.
Diese Entscheidung beruht auf den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 Disziplinarordnung der DEL2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Disziplinarordnung der DEL2 i.V.m IIHF/DEL-Regel 75 sowie § 28 Abs. 2 lit. a) Disziplinarordnung der DEL2 und § 28 Abs. 5 Disziplinarordnung der DEL2.