SPD begrüßt Umbenennung SPD Willich äußert sich zur Umbenennung

Schiefbahn · Bürgermeister sowie alle Fraktionen haben im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich einstimmig beschlossen, die August-Peters-Straße in Schiefbahn umzubenennen.

Lukas Maaßen von der SPD freut sich nun über die Umbenennung der August-Peter-Straße.

Foto: Mark Mocnik

Ein neuer Name steht noch nicht fest. Aber die Kommission zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen wird zeitnah einen geeigneten Vorschlag erarbeiten. Dabei wird auch der Vorschlag der SPD, die Straße nach Johannes Kaiser, Kaplan an St. Hubertus von 1939 – 1947, zu benennen, in Erwägung gezogen.

Die einstimmige Entscheidung geht auf einen Antrag der SPD zurück, die Umbenennung der August-Peters-Straße zu prüfen. Lukas Maaßen, Vorsitzender der SPD Willich, schlug zudem vor, dass die Kommission alle Straßennamen in Willich überprüft, die nach Personen benannt sind, die heute als belastet gelten. Auch diesem Vorschlag stimmten alle Ausschussmitglieder zu.

Bereits im Dezember 2023 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Umbenennungen möglich sind. Voraussetzung dafür ist, dass sich neue Erkenntnisse über die historische Person ergeben, nach der eine Straße benannt wurde. Nach den Kriterien des Deutschen Städtetages sollten Straßen nicht nach Personen benannt werden, die aktiv bei menschenverachtenden Taten mitgewirkt haben. In anderen Kommunen gab es ähnliche Entscheidungen. Der Rat in Baesweiler beschloss bereits im Dezember 2023, die dortige August-Peters-Straße umzubenennen. Auch die Stadt Nettetal kündigte im selben Monat eine Umbenennung an.

„Die Benennung einer Straße nach einer verdienten Persönlichkeit ist eine große Ehre. Da im Fall von August Peters, wie vom Bistum Aachen erklärt, ein hinreichender Tatverdacht auf sexualisierte Gewalt gegenüber Minderjährigen und Schutzbefohlenen besteht, ist es unangebracht, eine Straße nach ihm zu benennen. Schiefbahn und die Stadt Willich haben viele herausragende Persönlichkeiten, die diese Ehre verdienen. Ein mutmaßlicher Missbrauchstäter gehört nicht dazu“, erklärt Maaßen.